Amtsgericht Neu-Ulm
25.10.2012

Heute Entscheidung des Bundestags: Kemptener Gerichte deutschlandweit zuständig für Verfolgung von Bundeswehrstraftaten im Ausland / Ministerin Beate Merk: "Eine Auszeichnung für Bayerns Justiz!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heute zu erwartende Entscheidung des Deutschen Bundestages für eine zentrale Zuständigkeit der Kemptener Justiz für Straftaten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung. "Das adelt die Kemptener Justiz, die sich schon seit März 2010 als Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bayern auf diesem hochkomplexen Gebiet spezialisiert hat", so Merk, die sich intensiv für die Auswahl Kemptens eingesetzt hatte. Vorwürfe, damit würde eine militärnahe Justiz geschaffen, weist die Ministerin als haltlos zurück.

Bisher gibt es deutschlandweit keinen zentralen Gerichtsstand für Straftaten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Ausland begangen werden, so dass unterschiedliche Strafverfolgungsbehörden zuständig sein können. "Dies ist unbefriedigend, weil es auf diese Weise durch die häufig erforderliche Klärung von Zuständigkeitsfragen zu Reibungsverlusten und Verzögerungen kommt. Außerdem sind für die Verfolgung derartiger Straftaten besondere Kenntnisse u. a. militärischer Gegebenheiten und der besonderen Ermittlungssituation im Ausland erforderlich", so Merk. "Mit Bundeswehrnähe oder gar Militärjustiz, wie in der Diskussion zum Teil behauptet, hat die Entscheidung übrigens überhaupt nichts zu tun." Hier werden laut Merk reguläre Staatsanwälte zentral mit einer komplexen Sachmaterie befasst - eine Methode, die auch sonst bei schwierigen Themen, von der Wirtschaftskriminalität bis zum Doping, allgemein üblich ist. Merk: "Auch hier käme doch niemand auf die Idee, dahinter besondere Wirtschafts- oder Sportnähe zu vermuten!"

Für Ermittlungen bei Straftaten nach dem Völkerstrafrecht, also etwas Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bleibt es bei der bestehenden Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.

Nach der heutigen Entscheidung des Bundestages wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Dieser wird voraussichtlich am 23. November darüber entscheiden. Da das Gesetz erst drei Monate nach Verkündung wirksam werden soll, ist mit einem In Kraft Treten frühestens Anfang März 2013 zu rechnen.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?