Amtsgericht Neu-Ulm
17.02.2012

Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk: "Stevia statt Zucker? Wer informiert sein will, schaut ins Verbraucherportal VIS Bayern"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist auf den vom VerbraucherService Bayern erstellten Artikel "Stevia - ein natürlicher Süßstoff" hin. "Schauen Sie einmal auf http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittel/gruppen/stevia.htm und entscheiden Sie selbst, welche Rolle Stevia für Sie spielen soll", so Merk. Der Artikel bietet ausführliche Informationen zur Süßkraft und zur gesundheitlichen Bewertung sowie insbesondere auch Empfehlungen im Umgang mit Stevia.

Die Blätter der Stevia-Pflanze werden von den Ureinwohnern Südamerikas seit Jahrhunderten zum Süßen von Getränken genutzt. Seit Dezember 2011 können die aus diesen Blättern extrahierten Stevioglykoside nun auch in der Europäischen Union offiziell zum Süßen verschiedener Lebensmittel eingesetzt werden. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Die Zulassung ist das eine, wissen was dahinter steckt und wie ich damit umgehe ist das andere. Klicken Sie sich ins www.vis.bayern.de. Mit den praktischen Informationen können Sie sich selbst ein Bild machen."

Gut beraten ist der, der sich informiert. Die umfassenden Informationen zu sämtlichen Themen des Verbraucherschutzes unter www.vis.bayern.de sind jederzeit erreichbar, kostengünstig, natürlich werbefrei und politisch neutral - so funktioniert Verbraucherinformation seit einer Dekade in Bayern. Mit 630 eigenständigen Artikeln von Fachleuten und Praktikern, ergänzt durch aktuelle Meldungen und praktische Hinweise ist nahezu jeder Bereich abgedeckt.

Hintergrund:

Die aus den Blättern der Stevia-Pflanze extrahierten Substanzen können bis zu 300-mal süßer als Zucker sein. Trotz ihrer Süße liefen sie keine Kalorien, da sie vom Menschen nicht verdaut werden können. In über 30 Lebensmittelkategorien können die Stevioglykoside nun eingesetzt werden. Aufgrund ihrer guten Wasserlöslichkeit, ihrer Hitzestabilität und der Verträglichkeit mit verschiedenen Obst- und Gemüsesäuren eignen sie sich zur Herstellung von z. B. energiereduzierten Getränken, Back- und Süßwaren, Milchprodukten sowie Kaugummi und Konfitüren. Vollständig wird Stevia den Haushaltszucker allerdings nie ersetzen können, da Zucker z. B. in Marmeladen eine natürliche konservierende Wirkung hat und in Backwaren für das notwendige Volumen sorgt.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?