Amtsgericht Neu-Ulm
27.02.2012

Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk: "Das Verbraucherportal VIS Bayern ist immer up to date!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wer als Verbraucher den Durchblick behalten will, muss gut informiert sein. Mein Tipp: Klicken Sie sich ins www.vis.bayern.de. Mit den praktischen Informationen können Sie sich selbst ein Bild machen. Und das zu ganz aktuellen Themen!"

Neu sind derzeit auf http://www.vis.bayern.de/recht/index.htm eine Meldung zu betrügerischen Reiseveranstaltern und zu teuren Warteschleifen sowie eine aktuelle Warnung vor dem Angebot einer Kaffeefahrt, mit dem Verbraucher über den Tisch gezogen werden sollen. Auf http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/index.htm erfahren Sie alles über eine neue Phishing-Attacke auf Mastercard-Kunden und über das neue Überweisungsverfahren SEPA. Wer wissen möchte, wie lange sich Internetnutzer in Sozialen Netzwerken aufhalten, wird auf http://www.vis.bayern.de/daten_medien/index.htm fündig. Und wer mehr zur neuesten verbraucherfreundlichen Rechtsprechung zum Thema Heizkostenabrechnung erfahren will, für den lohnt sich ein Klick auf http://www.vis.bayern.de/energie/index.htm.

Gut beraten ist, wer sich informiert. Die umfassenden Informationen zu sämtlichen Themen des Verbraucherschutzes unter www.vis.bayern.de sind jederzeit erreichbar, kostengünstig, natürlich werbefrei und politisch neutral - so funktioniert Verbraucherinformation seit einer Dekade in Bayern. Mit 630 eigenständigen Artikeln von Fachleuten und Praktikern, ergänzt durch aktuelle Meldungen und praktische Hinweise ist nahezu jeder Bereich abgedeckt.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?