Amtsgericht Neu-Ulm
05.03.2012

Beate Merk: "Die Rettung eines Babys darf nicht von Fallzahlen abhängen! Ein klares Ja zur anonymen Geburt und zu Babyklappen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hält in der aktuellen Diskussion um anonyme Geburt und Babyklappen an ihrer Forderung fest, schwangeren Frauen in einer Notlage auch den Ausweg der anonymen Geburt und der Babyklappe zu lassen, um ihnen dadurch zu helfen und das Leben von Kindern zu retten.

"Ich bleibe dabei: Wir brauchen ein Stufenmodell", so Merk. "Es muss die Möglichkeit der so genannten vertraulichen Geburt geben, bei der die Frauen ihre Identität nicht sofort preisgeben müssen, die persönlichen Daten aber erfasst und mit Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes offenbart werden können. Aber als letztes Mittel muss auch eine anonyme Geburt unter völliger Geheimhaltung der persönlichen Daten möglich sein. Auch Frauen, die anonym bleiben wollen, müssen wir die Möglichkeit lassen, sicher und mit guter medizinischer Versorgung in einem Krankenhaus zu gebären. Durch eine klare gesetzliche Regelung müssen wir dies aus dem rechtlichen Graubereich herausholen."

Merk weiter: "Für äußerste Notfälle brauchen wir aber auch weiterhin das Angebot der Babyklappe. Jedes Kindesleben, das dadurch gerettet wird, lohnt sie!" Wenn nun dagegen eingewandt werde, die Zahl der Kindstötungen sei seit der Einführung von Angeboten der anonymen Kindesabgabe in Deutschland nicht zurückgegangen, überzeuge das nicht. "Solche Rechenbeispiele bringen uns nicht weiter. Das ist reine Spekulation. Wir können nicht wissen, wie sich die Zahl der Kindstötungen entwickelt hätte, wenn die Hilfsangebote nicht verfügbar gewesen wären. Möglicherweise wären es dann nicht 40 Fälle pro Jahr gewesen, sondern 45. Jeder dieser Fälle ist einer zu viel!"

Der Umstand, dass die Pflichten von Babyklappenbetreibern in wesentlichen Punkten nicht ausreichend klar geregelt sind, gebe keinen Anlass, die Babyklappen gleich ganz abzuschaffen. "Dann muss der Gesetzgeber sich dringend ans Werk setzen und für eine Schließung der Lücken Sorge tragen!"

Bereits jetzt sieht das Gesetz vor, dass das Auffinden eines neugeborenen Kindes bis spätestens am folgenden Tag der Gemeinde angezeigt werden muss. Ist der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln, hat das Familiengericht dem Kind von Amts wegen einen Vormund zu bestellen. "Das alles muss auch für den Betreiber von Babyklappen gelten. Soweit hier in der Praxis rechtliche Unsicherheiten bestehen, sind eben gesetzliche Klarstellungen erforderlich", so Merk. "Es muss gewährleistet sein, dass der Verbleib von Babyklappen-Kindern verlässlich erfasst wird und nachvollziehbar bleibt. Außerdem muss klargestellt werden, dass die Betreiber von Babyklappen nicht gleichzeitig Adoptionsvermittlung betreiben dürfen. Herausforderungen bei der Gesetzgebung, die zu meistern sind, dürfen nicht zur Schließung von Babyklappen führen!"

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