Amtsgericht Neu-Ulm
06.03.2012

Feierlicher Amtswechsel am Bayerischen Anwaltsgerichtshof/Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk verabschiedet Dr. Klaus Bauer und führt Irina Lindenberg-Lange in ihr neues Amt ein

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk vollzieht heute um 11 Uhr im Max-Joseph-Saal der Residenz in München den feierlichen Amtswechsel am Bayerischen Anwaltsgerichtshof. Sie verabschiedet Dr. Klaus Bauer und führt zugleich Irina Lindenberg-Lange in das Amt der Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes ein. Mit Lindenberg-Lange hat der Bayerische Anwaltsgerichtshof erstmals eine weibliche Präsidentin.

Dr. Klaus Bauer (69 Jahre) wurde im Jahre 1975 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seither als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in München tätig. Er gehörte zunächst bis zum Dezember 1994 viele Jahre dem Anwaltsgericht in München an. Im Dezember 1994 wurde er zum Mitglied des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs ernannt, im August 1997 zum Vorsitzenden eines Senats und im August 2005 zugleich zum Präsidenten des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs bestellt. Viele Jahre hat er sich zudem große Verdienste um die Ausbildung von Studenten und Rechtsreferendaren sowie in der Fachanwaltsausbildung erworben. Am 31. Oktober 2008 wurde Rechtsanwalt Dr. Bauer das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Irina Lindenberg-Lange (48 Jahre) wurde im Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Augsburg tätig. Lindenberg-Lange übt eine Lehrtätigkeit als Gastdozentin im Rahmen der Ausbildung der Rechtsreferendare im Öffentlichen Recht aus. Sie ist seit Februar 2002 Mitglied und seit 16. August 2005 Vorsitzende eines Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs.

Beate Merk: "Dr. Klaus Bauer war als Präsident des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes eine Idealbesetzung. Es ist keine Überraschung, dass ihm aufgrund seiner herausragenden Leistungen 2008 das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurde. Frau Lindenberg-Lange ist wegen ihrer exzellenten Leistungen als Senatsvorsitzende im Bayerischen Anwaltsgerichtshof als neue Präsidentin geradezu prädestiniert!"

In rechtspolitischen Teil ihrer Ansprache geht Merk zunächst auf die aktuellen Proteste gegen das so genannte "ACTA-Abkommen" ein.

Einen Grund dafür, dass in den vergangenen Wochen so viele Bürgerinnen und Bürger auf die Straßen gegangen waren, sah die Ministerin in der Geheimniskrämerei während der Verhandlungen um das internationale Urheberrechtsabkommen. "Nicht ganz unverständlich", so Merk, seien die Proteste daher.

Die Ministerin betont allerdings auch, dass selbst die ACTA-Gegner mittlerweile einräumen, dass ein Inkrafttreten von ACTA nicht zu Verschärfungen des geltenden europäischen oder deutschen Urheberrechts zwingen würde. Merk: "Worum es eigentlich geht, das ist die grundsätzliche Spannung zwischen Urheberrecht und Freiheit im Internet."

Anschließend skizziert Merk rechtliche Fragen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Detailliert ging sie auf so genannte "Peer-to-Peer-Tauschbörsen" und das "Hosting" ein. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang die Praxis, die auch bei kleineren Urheberrechtsverletzungen mit Serienschreiben abmahne und hierfür teilweise Kosten in vierstelliger Höhe in Rechnung stelle: "Geht es hier wirklich noch um den gebotenen Schutz des Urheberrechts? Oder geht es nicht vielmehr darum, ein lukratives Geschäftsmodell auszunutzen?" fragt Merk.

Hintergrundinformation:

 

Der Bayerische Anwaltsgerichtshof in München (BayAGH) ist bayernweit zuständig als Berufungsinstanz für Verfahren, in denen es um Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht geht. Außerdem entscheidet er in erster Instanz über verwaltungsrechtliche Anwaltssachen.

Der BayAGH ist beim Oberlandesgericht München errichtet. Die fünf Senate sind jeweils mit fünf Mitgliedern besetzt, einschließlich dem Vorsitzenden. Als Beisitzer wirken zwei weitere anwaltliche Mitglieder und zwei Berufsrichter mit.

An der Spitze des Anwaltsgerichtshofs steht die Präsidentin, die aus den anwaltlichen Mitgliedern zu bestellen ist.

Die Richter am BayAGH werden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern von der Landesjustizverwaltung ernannt. Der Zahl der auf diese Weise bestellten Anwaltsrichter soll verhältnismäßig der Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammern in dem Bundesland entsprechen. Demzufolge sind am BayAGH überwiegend Rechtsanwälte aus dem Bezirk der RAK München tätig. Geringer vertreten sind ehrenamtliche Richter aus den OLG-Bezirken Nürnberg und Bamberg.

Der Anwaltsgerichtshof entscheidet in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung. Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden. In Disziplinarsachen entscheidet der Anwaltsgerichtshof in der Regel durch Urteil. Für das Verfahren gilt die Strafprozessordnung. Das Verfahren ist beschränkt öffentlich für Mitglieder des Kammerbezirks, dem der Betroffene angehört.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?