Amtsgericht Neu-Ulm
09.03.2012

Verbraucherschutzministerin Beate Merk mit Bundesjustizministerin einig/"Im Interesse der Verbraucher müssen wir aber weiter gehen!"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass die Bundesjustizministerin ihre Überlegungen zur Verbesserung des Datenschutzes in sozialen Netzwerken, zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung und zur Verhinderung unseriösen Inkassos teilt. "Ich bin mir in diesen Punkten mit meiner Kollegin vollkommen einig - damit werden wichtige Fortschritte für den Verbraucherschutz erzielt!"

In einigen Punkten sieht Merk aber zum Schutz der Verbraucher darüber hinausgehenden Handlungsbedarf: "Bei unerlaubter Telefonwerbung sollte nicht nur die Geldbuße erhöht werden. Hier würde der Verbraucher noch effektiver geschützt, wenn man auch die so genannte Bestätigungslösung einführen würde. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf Anruf nur zustande, wenn der Kunde das nachher schriftlich bestätigt", so Merk. "Und gegen unseriöse Inkassounternehmer kommt man noch besser an, wenn man bei den enormen und einschüchternden Gebühren, die hier teilweise verlangt  werden, eine Schranke einzieht! Außerdem muss man überlegen, wie man die Aufsicht über Inkassounternehmer verbessern kann!" Merk kündigte an, diese Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Die Bundesjustizministerin hatte gegenüber dem "Handelsblatt" Verbesserungen zugunsten der Verbraucher in den o.a. Bereichen angekündigt.

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