Amtsgericht Neu-Ulm
22.03.2012

"Stalking als Straftat - Fünf Jahre § 238 StGB"

Nach langem Ringen wurde im Jahr 2007 nicht zuletzt aufgrund der Hartnäckigkeit aus Bayern der Straftatbestand der Nachstellung nach § 238 StGB geschaffen. Er ist ein Meilenstein für den Schutz von Stalking-Opfern. Ziel war es, ein frühzeitiges Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern - bevor Stalking in Form von Gewalt eskaliert. Fünf Jahre nach Einführung des § 238 StGB ist es Zeit, Bilanz zu ziehen.

Die Bayerische Justizministern Dr. Beate Merk wird zusammen mit

Ingrid Pfeifer, Verein "Gemeinsam gegen Stalking e. V.", Erste Vorsitzende und Leiterin der Stalking-Beratungsstelle,

Dr. Heinz Schöch, em. Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Ludwig-Maximilian-Universität München; Vorsitzender des Fachbeirats Strafrecht des WEISSEN RINGES e. V.,

Dr. Eckhart Müller, Fachanwalt für Strafrecht, Honorarprofessor an der Universität Passau und

Thomas Janovsky, Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Bayreuth

am

Freitag, 30. März 2012, um 10.30 Uhr

im Justizpalast, Prielmayerstraße 7,

Raum 270 / 2. Stock, 80335 München,

der Frage nachgehen, ob der Tatbestand gehalten hat, was man sich von ihm versprochen hat: Hilft er wirklich allen, denen er helfen sollte? Sind die vorgesehenen Hürden zu hoch? Oder zu niedrig? Ist es der Justiz nun wirklich besser als zuvor möglich, rechtzeitig die Spirale der Gewalt zu durchbrechen?

Zu dieser Podiumsdiskussion laden wir Sie herzlich ein. Das Programm ergibt sich aus der angefügten Übersicht. Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen geben.

Für eine Voranmeldung unter 089/5597-3111 oder presse@stmjv.bayern.de wären wir dankbar.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?