Amtsgericht Neu-Ulm
16.04.2013

Justizministerin Merk bedauert Verlegung des NSU-Verfahrens: "Finanzieller Ausgleich wird gewährt"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt zu den Folgen der Verlegung des NSU-Verfahrens auf die Opfer und deren Angehörige:

"Ich bedaure die Verlegung des NSU-Verfahrens wegen ihrer Konsequenzen für die Opfer sehr. Die in richterlicher Unabhängigkeit ergangene Entscheidung ist zu akzeptieren. Sie bedeutet aber für viele der Opfer zusätzliche Belastungen. Ich habe für diese schwierige Situation großes Verständnis. Wichtig ist mir nun, dass die Opfer und ihre Angehörigen hinreichend informiert werden und ihnen Hilfe auch für die finanziellen Folgen der Entscheidung angeboten wird. Einen finanziellen Ausgleich wird es in jedem Fall geben.

Für ihre Fragen steht den Opfern und ihren Angehörigen Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Kaiser-Leucht (Tel. 089-5597-2258, EMail: eva-maria.kaiser-leucht@olg-m.bayern.de) zur Verfügung."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?