Amtsgericht Neu-Ulm
25.04.2013

Feierlicher Amtswechsel am Oberlandesgericht Bamberg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg / Bayerische Justizministerin Dr. Merk verabschiedet Peter Werndl und führt Clemens Lückemann und Thomas Janovsky in die neuen Ämter ein

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute den feierlichen Amtswechsel am Oberlandesgericht Bamberg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vollzogen. Sie verabschiedete Peter Werndl in den Ruhestand und führte zugleich Clemens Lückemann in das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg und Thomas Janovsky in das Amt des Generalstaatsanwalts ein.

Peter Werndl (65 Jahre) begann seine Justizkarriere im Jahr 1975 im Bayerischen Justizministerium in München. Es folgten Stationen als Staatsanwalt, als Richter am Landgericht München II, am Oberlandesgericht München sowie als Referent am bayerischen Verfassungsgerichtshof. Immer wieder kehrte Herr Werndl auch in das Münchner Ministerium zurück. Ab Oktober 1999 stand er als Präsident des Landgerichts Augsburg einem der größten bayerischen Landgerichte vor. Von 2002 bis Ende 2009 leitete der die Personalabteilung des Bayerischen Justizministeriums. Den Höhepunkt seiner Karriere erlebte er in Bamberg, wo er seit Ende 2009 bis Februar diesen Jahres als Präsident des Oberlandesgerichts wirkte.

Clemens Lückemann (59 Jahre) wurde in seiner ersten Stellung in der bayerischen Justiz im Juni 1981 als Richter dem Landgericht Würzburg zugewiesen. Nach einer Station als Staatsanwalt in Würzburg wechselte er im Dezember 1984 in das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Dort war er - unterbrochen von weiteren Stationen in der richterlichen Praxis - mit unterschiedlichsten Aufgaben betraut. Von Mai 2002 an war er Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Würzburg. Zuletzt wurde er im Juli 2009 zum Generalstaatsanwalt in Bamberg befördert. Zum Februar diesen Jahres hat er die Nachfolge von Peter Werndl als Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg angetreten.

Thomas Janovsky (59 Jahre) begann seine Tätigkeit bei der bayerischen Justiz im Oktober 1983 als Richter am Amtsgericht Bayreuth. Von dort wechselte er ins Bayerische Justizministerium. In der Folge war er als Richter am Land- und Amtsgericht sowie als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof eingesetzt. Seit Ende des Jahres 2002 stand er als Leitender Oberstaatsanwalt an der Spitze der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Zum 1. Februar 2013 hat er die Nachfolge von Clemens Lückemann als Generalstaatsanwalt in Bamberg angetreten.

Merk: "Die heute zu ehrenden drei Herren sind hervorragende Juristen, deren exzellenter fachlicher Ruf weit über die Grenzen Bambergs hinaus bekannt ist. Herr Werndl hat in all seinen Funktionen in der bayerischen Justiz immer herausragende Leistungen erbracht. Mit Herrn Lückemann haben wir einen sehr würdigen Nachfolger gefunden, der bereits als Generalstaatsanwalt die Bamberger Justiz sehr positiv geprägt hat. Diese Funktion hat nunmehr Herr Janovsky übernommen, der seinem Vorgänger in fachlicher Brillanz und überobligatorischem Engagement in nichts nachsteht."

Im rechtspolitischen Teil ihrer Ansprache ging Merk auf den Status der Justiz ein. Es sei gut, dass die Justiz ins Licht der öffentlichen Diskussion gerückt sei. Doch die Art und Weise, wie diese Diskussion geführt werde, stimme nachdenklich. "Was richterliche Unabhängigkeit bedeutet, wo ihre Grundlagen liegen und wo ihre Grenzen sind: Das müssen wir den Menschen immer wieder erklären", so Merk. Das sei Aufgabe der Justiz, der Politik und auch der Medien. Mit dem System einer unabhängigen Justiz hätten die Verfassungsmütter und -väter auf die Verirrung Deutschlands im nationalsozialistischen Unrechtsstaat reagiert. Die Wurzeln der richterlichen Unabhängigkeit lägen sogar noch tiefer.

Die richterliche Unabhängigkeit und das Institut der Rechtskraft hätten zur Folge, dass gerichtliche Entscheidungen nicht einfach durch politische Einflussnahme mit einem Federstrich geändert werden können. "Unsere Richter sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Richterliche Entscheidungen können nur von Richtern geändert werden. Und zwar nur auf dem verfahrensrechtlich hierfür vorgesehenen Weg!" so Merk.

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