Amtsgericht Neu-Ulm
19.06.2013

Einweihung der neuen Einrichtung für Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Straubing /
Justizministerin Merk: "Wahrer Kraftakt / Bayern hat seine Hausaufgaben erledigt!"

Bei der offiziellen Einweihung des Neubaus der Einrichtung für Sicherungsverwahrung hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk allen Beteiligten für einen wahren Kraftakt gedankt: "Hier in Straubing wurde im vergangenen Jahr Enormes geleistet! Der Zeitrahmen, den uns das Bundesverfassungsgericht zur Erfüllung seiner Anforderungen an eine verfassungskonforme Neugestaltung der Sicherungsverwahrung gesetzt hat, war denkbar knapp." Dennoch sei es gelungen, die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen und in Rekordzeit auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt ein neues, eigenes Gebäude für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu errichten und parallel die erforderliche landesgesetzliche Neuregelung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu schaffen. "Bayern hat seine Hausaufgaben erledigt", so das Fazit der Ministerin. Gerade einmal ein Jahr nach der Grundsteinlegung könne der Umzug der aktuell rund 50 Sicherungsverwahrten in die neue Einrichtung erfolgen. 

Die neue Einrichtung bietet insgesamt 84 Sicherungsverwahrten Platz. Die Baukosten lagen bei rund 24 Mio. Euro. Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung einschließlich der Umsetzung des therapeutischen Konzeptes wurden eigens 71 neue Stellen geschaffen. Merk dankte auch dafür den Abgeordneten des Bayerischen Landtages: "71 neue Stellen bei einer möglichen Höchstbelegung der Einrichtung mit 84 Sicherungsverwahrten - ich meine, das kann sich wirklich sehen lassen!"

Bayerns Justizministerin stellte zudem klar, was das oberste Ziel des Vollzugs der Sicherungsverwahrung in Bayern ist: "Sowohl das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz als auch der Neubau in Straubing haben eines immer konsequent im Fokus: Den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern. Wir gewähren den Sicherungsverwahrten zwar größtmögliche Freiheit nach Innen, schaffen aber zugleich höchstmögliche Sicherheit der neuen Einrichtung nach außen." Merk abschließend: "Trotz aller Therapieanstrengungen - für den Schutz unserer Bevölkerung vor hochgefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern ist eine sichere Unterbringung unverzichtbar!"

Vor diesem Hintergrund hat Merk ihre Forderung nach einer gesetzlichen Ermöglichung der nachträglichen Unterbringung hochgefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter erneuert: "Nach wie vor ist es für mich völlig unverständlich, dass der Bundesgesetzgeber den Spielraum nicht genutzt hat, den ihm das Bundesverfassungsgericht aus guten Gründen zugebilligt hat. Auch in Zukunft wird es immer wieder Straftäter geben, bei denen sich erst während der Haft zeigt, dass sie eine psychische Störung haben und eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. Für diese wenigen, aber gravierenden Fälle brauchen wir weiterhin die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung", so Bayerns Justizministerin abschließend.

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