Amtsgericht Neu-Ulm
05.10.2018

Justizminister Bausback stellt bayerische Strafverfolgungsstatistik 2017 vor: "Bayern ist das sicherste Land Deutschlands - dank engagierter Polizeibeamter, Staatsanwälte und Richter sowie dank konsequenter bayerischer Rechtspolitik!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute im Münchener Justizpalast die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 vor, die vom Landesamt für Statistik erstellt wurde: "Im vergangenen Jahr sind in Bayern insgesamt 118.270 Personen rechtskräftig verurteilt worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein leichter Rückgang um 0,2 %. Das zeigt: Bayern ist ein sicheres Land – es ist sogar das sicherste Land Deutschlands. Das haben wir dem großartigen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte zu verdanken. Aber auch unserer konsequenten und vorausschauenden Rechtspolitik: So zeigen die höheren Verurteiltenzahlen im Bereich Sexualdelikte und Stalking: Von Bayern angestoßene Strafverschärfungen sind gerade keine Symbolpolitik, sondern wirken sich ganz konkret aus!"

 

Die Mehrzahl der Verurteilten ist männlich. Nur 18,2 % waren Frauen. Die Zahl der verurteilten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) ist jeweils zurückgegangen: Bei den Jugendlichen um 2,9 % auf 5.272 und bei den Heranwachsenden um 0,6 % auf 9.669. Die Zahl verurteilter Ausländer stieg im Jahr 2017 deutlich geringer als im Vorjahr um 5,5 % auf 46.989. Fast die Hälfte davon waren Bürger aus EU-Staaten. Am häufigsten wurden Ausländer wegen Diebstahls verurteilt. Bausback: "Wir beobachten die Entwicklungen bei der Ausländerkriminalität sehr genau. Gleichzeitig müssen wir diese aber auch differenziert sehen. Und das tun wir!"

 

Bei den verschiedenen Deliktsgruppen lassen sich unterschiedliche Entwicklungen beobachten:

 

Auffällig ist ein Anstieg der Verurteilten wegen Nachstellung, dem sogenannten Stalking, von 25 im Jahr 2016 auf 47 im Jahr 2017. Bausback: "Wir sehen: Hartnäckige bayerische Rechtspolitik wirkt!" Wie von Bayern vehement gefordert, genügt seit März 2017 für die Strafbarkeit des Stalkings bereits, dass das Verhalten des Täters geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung kommt es nicht mehr an. "Stalker können so früher bestraft – und Opfer besser geschützt werden", so Bayerns Justizminister.

 

Ein signifikanter Anstieg der Verurteiltenzahlen lässt sich auch bei den Sexualstraftaten verzeichnen. "Das liegt sicherlich auch daran, dass die im November 2016 in Kraft getretenen, und von Bayern geforderten Verschärfungen des Sexualstrafrechts nun volle Wirkung zeigen – insbesondere die Nein-heißt-Nein-Lösung. Das heißt: Die meist weiblichen Opfer zeigen die Taten an, die Staatsanwaltschaften verfolgen sie konsequent und die Gerichte bestrafen sie", so Bausback. Die steigende Zahl der Verurteilten wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften von 255 im Jahr 2016 auf 294 im Jahr 2017 unterstreiche nochmals die dringende Notwendigkeit, die Ermittlungsmöglichkeiten in diesem Bereich weiter zu verbessern und das Strafrecht weiter zu verschärfen. Bayerns Justizminister: "Unsere verdeckten Ermittler sollen im Internet sogenannte Keuschheitsproben abgeben dürfen, um in bislang verborgene Netzwerke der Täter zu gelangen. Dafür werde ich mich weiter stark machen – ebenso wie für meine Forderung, bereits den Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen. Wer versucht, auf Kinder einzuwirken, um diese zu sexuellen Handlungen zu bringen, muss künftig auch dann bestraft werden können, wenn sein Gegenüber kein Kind ist, sondern ein im Internet ermittelnder Polizeibeamter!"

 

Bei den Rauschgiftdelikten ist im Vergleich zum Vorjahr erneut ein Anstieg der Verurteiltenzahlen festzustellen (2016: 12.937; 2017: 13.489; entspricht einer Zunahme von 4,3 %). Bausback hierzu: "Es zeigt sich einmal mehr: Wir dürfen im Kampf gegen die Drogenkriminalität nicht nachlassen! Eine Legalisierung von Cannabis, wie es immer wieder gefordert wird, wäre hier der völlig falsche Weg und würde sämtliche Anstrengungen gegen Drogenmissbrauch untergraben."

 

Die Zahl der wegen vorsätzlicher Körperverletzung Verurteilten nahm geringfügig zu (2016: 11.304; 2017: 11.352 entspricht einem Anstieg um 0,4 %), die Zahl der Verurteilten bei den Diebstahlsdelikten sank erneut deutlich (um 7,0 % auf 15.909; 2016: 17.111). Innerhalb der Kapitaldelikte gibt es aufgrund der geringen absoluten Zahlen regelmäßig größere Schwankungen: Während beispielsweise die Anzahl der wegen vollendeten Mordes Verurteilten 2017 um 42,4 % auf 19 abnahm, ist die Anzahl der wegen versuchten Mordes Verurteilten von 0 im Jahr 2016 auf 22 im Jahr 2017 deutlich angestiegen.

Hintergrund:

Die bayerische Strafverfolgungsstatistik des Landesamts für Statistik enthält auch Angaben zu den von den Gerichten verhängten Sanktionen: Danach greifen die Richterinnen und Richter in Bayern nach wie vor bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht am häufigsten zur Geldstrafe – im Jahr 2017 bei 86.240 Personen oder 81,3 % der Fälle (2016: 80,1 %). Freiheitsstrafen wurden gegenüber 19.794 Verurteilten ausgesprochen (2016: 21.114). Die Quote der Fälle, in denen die Gerichte eine Strafaussetzung zur Bewährung für vertretbar gehalten haben, lag 2017 bei 63,00 % (2016: 62,44 %). Mit der Jugendstrafe – der schärfsten Sanktion im Jugendstrafrecht – wurden 1.993 Jugendliche und Heranwachsende geahndet. Das stellt gegenüber 2016 einen geringfügigen Anstieg um 0,81 % dar. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde in 61,4 % der Fälle zur Bewährung ausgesetzt (2016: 58,52 %).

 

Bei der Anzahl der verurteilten Ausländer ist unter anderem zu berücksichtigen, dass gegen manche Gesetze in der Regel nur Ausländer verstoßen, etwa bei Straftatbeständen des Aufenthalts- und Asylgesetzes. Zu beachten ist weiter, dass die Strafverfolgungsstatistik nur die Staatsangehörigkeit des Verurteilten erfasst, nicht aber, ob es sich dabei um eine seit langer Zeit im Inland lebende, "integrierte" Person handelt oder um eine Person, die lediglich kurzzeitig – unter Umständen sogar zum Zweck der Begehung von Straftaten – eingereist ist.

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