Amtsgericht Neu-Ulm
19.10.2018

Staatsempfang zum 20-jährigen Jubiläum des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs / Bausback: "Internationaler Strafgerichtshof ist unschätzbare Errungenschaft für die ganze Menschheit / Weitere Staaten sollten Römischem Statut beitreten!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gibt heute im Rittersaal der Kaiserburg in Nürnberg einen Staatsempfang anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des sogenannten Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Bausback in seinem Grußwort: "Seit den Hauptkriegsverbrecherprozessen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gilt Nürnberg als die Wiege des modernen Völkerstrafrechts. Vor 20 Jahren kam mit dem Römischen Statut eine ganz wichtige dauerhafte gerichtliche Institution hinzu: Der Internationale Strafgerichtshof. Er ist als erstes unabhängiges internationales Völkerstrafgericht der Geschichte eine unschätzbare Errungenschaft für die ganze Menschheit."

 

Bausback erläutert: "Ob Warlords, Milizionäre oder Staatschefs - seit 20 Jahren gilt: Wer schwerste Straftaten wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, muss sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten und kann sich vor allem auch nicht mehr hinter der Staatenimmunität verstecken."

 

Dass der feierliche Staatsempfang in Nürnberg stattfindet, kommt nicht von ungefähr: Nürnberg ist nicht nur Wiege des modernen Völkerstrafrechts, es ist auch Sitz der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, die sich der Förderung des Völkerstrafrechts und der Menschenrechte widmet. Justizminister Bausback ist Mitglied im Stiftungsrat der Akademie.

Bausback schließt mit einem Appell an die internationale Staatengemeinschaft: "Es ist an der Zeit, dass auch die Staaten, die eine Ratifikation des Römischen Statuts bisher ablehnen, erkennen und anerkennen, dass die Stunde der internationalen Strafgerichtsbarkeit geschlagen hat. Das würde die Legitimation dieses so einzigartigen Gerichts nochmals deutlich steigern! Und es wäre ein deutliches Zeichen: Es geht hier um Verbrechen, die nicht ungesühnt bleiben dürfen! Die gesamte Staatengemeinschaft muss alles tun, um den Eindruck zu vermeiden, dass die Grundidee der Gerechtigkeit gegenüber schwersten Menschheitsverbrechen Schaden nehmen könnte."

 

Hintergrund:

 

Der Internationale Strafgerichtshof wurde mit dem Römischen Statut, einem völkerrechtlichen Vertrag, am 17. Juli 1998 ins Leben gerufen. Darin sind nicht nur alle wesentlichen Fragen über den Aufbau und die Arbeit des Gerichtshofs geregelt. Das Statut bildet vielmehr auch die materiell-rechtliche Grundlage seiner Urteile. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Definition der drei sogenannten Kernverbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

 

Das Römische Statut ist derzeit von 123 Staaten ratifiziert. Der Gerichtshof kann seine Gerichtsbarkeit grundsätzlich nur ausüben, wenn ein Verbrechen auf dem Gebiet oder durch einen Staatsangehörigen eines Staates begangen worden ist, der die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs anerkannt hat. Maßgebliche geopolitische Akteure wie insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland und die Volkrepublik China lehnen eine Jurisdiktion des Gerichtshofs bisher ab.

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