Amtsgericht Neu-Ulm
22.01.2018

Bayerns Justizminister Bausback: "Einsicht von Justizminister Maas kommt reichlich spät / Auch und gerade Großverfahren müssen prozessual und organisatorisch handhabbar sein! / Auch alltägliche Strafverfahren straffen / Opfern und ihren Angehörigen Hängepartie ersparen!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu den heute bekannt gewordenen Plänen von Bundesjustizminister Maas, wonach eine weitere Reform der Strafprozessordnung vor allem für umfangreiche Verfahren notwendig sei: "Die Einsicht von Bundesjustizminister Maas kommt reichlich spät: Auf Initiative Bayerns haben wir schon auf der Justizministerkonferenz im November vergangenen Jahres mit großer Mehrheit deutlich gemacht, dass wir für besonders umfangreiche Verfahren Lösungen brauchen. Es ist klar: Auch Großverfahren müssen prozessual und organisatorisch handhabbar sein. Und das ist beileibe kein Selbstzweck: Auch und gerade in Großverfahren haben Opfer und ihre Angehörigen ein Recht darauf, dass die Gerichte zügig zu einem Urteil kommen. Soweit es rechtsstaatlich möglich ist, müssen wir alles dafür tun, Opfern und ihren Angehörigen eine Hängepartie zu ersparen. Und ein Zweites: Mit zügigen Gerichtsverfahren auch bei 'großen Sachen' machen wir ganz deutlich: Der Rechtsstaat ist stark - er weicht nicht zurück!"

Bayerns Justizminister betont: "Wir haben hierzu auch schon konkrete Vorschläge gemacht und sind auch insoweit weiter als der Bundesjustizminister: In besonders umfangreichen Verfahren gibt es häufig zahlreiche Nebenkläger mit entsprechend vielen Rechtsanwälten. Unter engen Voraussetzungen könnten sich hier Opfer beziehungsweise deren Angehörige, die sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen haben, bei vergleichbarer Interessenlage durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten lassen."

Zu allem Überfluss springe Maas auch noch deutlich zu kurz: "Wir dürfen nicht nur die sogenannten Umfangsverfahren im Auge haben. Auch das ganz 'normale', alltägliche Strafverfahren muss im Interesse der Opfer an einigen Stellen gestrafft werden", so Bausback. "Wenn etwa Befangenheitsanträge und Beweisanträge missbraucht werden, um Prozesse zu verschleppen, müssen dem Gericht auch im Interesse der Opfer in jedem Strafverfahren wirksamere Mittel an die Hand gegeben werden, um das zu unterbinden. Die Fokussierung auf Großverfahren lässt befürchten, dass dies keineswegs im Paket von Herrn Maas enthalten ist."

Bausback abschließend: "Justizminister Maas muss jetzt endlich handeln: Vermerke aus seinem Ministerium sind noch kein Gesetzentwurf! Regierungsbildung hin, Regierungsbildung her: Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Das sind wir den Opfern schuldig."

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