Amtsgericht Neu-Ulm
20.07.2018

Justizminister Bausback gibt gemeinsam mit dem stellvertretenden Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin Brechtken Startschuss zum Forschungsprojekt "Landesjustiz und NS-Vergangenheit"

Auch gut sieben Jahrzehnte nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist die wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas "Justiz und NS-Vergangenheit" noch lange nicht abgeschlossen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz ist für die bayerischen Zivil- und Strafgerichte sowie für die Staatsanwaltschaften und den Justizvollzug verantwortlich. Seine Rolle im Aufbau des demokratischen Rechtsstaats nach 1945 ist damit eine Wesentliche. Das bayerische Justizministerium hat daher in Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin das Forschungsprojekt "Landesjustiz und NS-Vergangenheit - Demokratie und Diktaturnachwirkungen im Bayerischen Staatsministerium der Justiz nach 1945" ins Leben gerufen.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wird gemeinsam mit dem stellvertretenden Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, Prof. Dr. Magnus Brechtken, am

Dienstag, 24. Juli 2018, 15:00 Uhr,

in der Bibliothek des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Zi. 319)

Prielmayerstraße 7,

80335 München

 

den Startschuss zu diesem Projekt geben sowie über seine Inhalte und Ziele informieren.

Die Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen!

Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos

und zu Interviews bestehen!

Pressevertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?