Amtsgericht Neu-Ulm
29.01.2019

Bayerisches Staatsministerium der Justiz ruft Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des AGB-Rechts für Verträge zwischen Unternehmen ins Leben

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen mit dem Ziel, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge zwischen Unternehmen zu reformieren. Damit soll der seit Jahren diskutierten Forderung nach mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Vertragsklauseln in diesem Bereich Rechnung getragen werden.

 

Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die Arbeitsgruppe soll Impuls- und Ideengeber für einen erneuten Anlauf zur Reform des AGB-Rechts zwischen Unternehmen sein. Wir müssen unseren Unternehmen mehr Spielraum und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Vertragsklauseln bieten. Nur so stellen wir sicher, dass Deutschland gerade im Bereich innovativer digitaler Technologien auch als Rechtsstandort attraktiv bleibt."

 

Gerade mit Blick auf den anstehenden Brexit sei es wichtig, den Justizstandort Deutschland im internationalen Handelsverkehr weiter zu stärken, so Eisenreich weiter. Er betont jedoch: "Der Schutz, den das AGB-Recht Verbrauchern und kleineren Unternehmen -  etwa dem Handwerk -  gewährt, soll durch eine Reform nicht angetastet werden."

 

Die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe fand am 28. Januar 2019 in München statt.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?