Amtsgericht Neu-Ulm
11.06.2019

Bundesrat stimmt höherer Vergütung für Berufsbetreuer zu / Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Davon profitieren nicht nur die Betreuer, sondern vor allem auch die vielen betreuten Menschen"

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Bayern hat sich bereits seit 2017 intensiv für eine Erhöhung der Betreuervergütung eingesetzt. Ich freue mich, dass der Weg dafür nun endlich frei ist. Betreuer und Betreuungsvereine müssen für ihre Arbeit angemessen vergütet werden. Denn nur so können wir eine qualitativ hochwertige Betreuung auch für die Zukunft sichern."

Das Gesetz erhöht die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent und modernisiert das Abrechnungssystem, indem die bisherigen Einzelabrechnungen durch monatliche Fallpauschalen ersetzt werden. Von der Erhöhung der Vergütung profitieren ganz besonders auch die Betreuungsvereine, die nicht nur die Betreuten unterstützen, sondern auch den vielen ehrenamtlichen Betreuern zur Seite stehen, die sich um Betroffene kümmern. Auch sie erhalten für das Führen rechtlicher Betreuungen künftig durchschnittlich 17 Prozent mehr Vergütung.

"Von der Erhöhung der Betreuervergütung profitieren nicht nur die Betreuer, sondern vor allem auch die vielen betreuten Menschen in Bayern", so Justizminister Eisenreich abschließend.

Hintergrund:

Betreuer und Betreuungsvereine kümmern sich um alle Angelegenheiten, die die Betroffenen aufgrund von Behinderung, Krankheit oder Alter nicht selbst besorgen können. Sie treffen auch Entscheidungen über bedeutsame Fragen, wie zum Beispiel medizinische Behandlungen, wenn der Betroffene dazu nicht mehr in der Lage ist. Aufgrund der demographischen Entwicklung steigt die Anzahl derjenigen stetig, bei denen kein Angehöriger die Betreuung führen kann. Dann übernehmen berufliche Betreuer diese Aufgabe. In Bayern haben derzeit ca. 180.000 Menschen einen rechtlichen Betreuer. In etwa der Hälfte der Fälle kümmern sich berufliche Betreuer um die Betroffenen. Verfügt der Betroffene über kein Vermögen, kommen die Länder für die Vergütung der Betreuer auf.

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