Amtsgericht Neu-Ulm
28.08.2019

Unterwegs mit Fahrrad, E-Bike & Co. / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wenn alle Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll miteinander umgehen, kommt jeder sicher und entspannt ans Ziel."

Sommerzeit ist "Radlzeit". Fahrradfahren ist im Trend: Wer auf sein Fahrrad steigt, hält sich fit und schont die Umwelt. Heute sind auf den Radwegen aber längst nicht mehr nur Fahrräder unterwegs. Ob Pedelec oder E-Scooter: Es hat sich viel getan in den letzten Jahren. An schönen Tagen kann es auf Bayerns Radwegen auch mal voll werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Wenn alle Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll miteinander umgehen und einige Grundregeln beachten, kommt jeder entspannt und sicher ans Ziel."

E-Bikes - auch Pedelecs genannt - haben sich in kurzer Zeit im Straßenverkehr etabliert. 2018 war fast jedes vierte neu gekaufte Fahrrad ein E-Bike. Auch wenn es viele verschiedene Varianten gibt, sind auf den Straßen weit überwiegend E-Bikes mit unterstützendem Elektromotor unterwegs, der sich ab 25 km/h abschaltet. Hierzu der Minister: "Diese 'klassischen' E-Bikes werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Man braucht keinen Führerschein und keine Zulassung, es gilt weder Versicherungs- noch Helmpflicht. Das Gesetz sieht auch kein Mindestalter vor - für Kinder unter 14 Jahren sind E-Bikes jedoch nicht geeignet." Die meisten Privathaftpflichtversicherungen decken durch E-Bikes verursachte Schäden mit ab. Wird das E-Bike zuhause entwendet, kommt die Hausratsversicherung zum Tragen. Für Diebstähle außerhalb der eigenen vier Wände sowie z.B. für Unfallschäden am E-Bike selbst kann ergänzend der Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung empfehlenswert sein.

Seit 15. Juni sind auch Elektro-Tretroller oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen zugelassen. Bei der Benutzung der bis zu 20 km/h schnellen Roller gibt es einiges zu beachten. Minister Eisenreich: "Wer einen E-Scooter fährt, muss wissen: Das Straßenverkehrsrecht ordnet E-Scooter als Kraftfahrzeuge ein. Das heißt vor allem: Finger weg von Alkohol und Handy. Im Vergleich zum Fahrrad gelten für E-Scooter strengere Promille-Grenzen: Ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld fällig, spätestens ab 1,1 Promille macht sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar." Auch beim Gebrauch von Mobiltelefonen gilt wie bei Autofahrern: Das Mobiltelefon darf nicht in den Händen gehalten werden. Nur wenn es die Verkehrssituation erlaubt, ist ein kurzer Blick aufs Handy möglich. Wichtig außerdem: Gefahren wird auf Radwegen und - wenn kein Radweg ausgewiesen ist - auf der Fahrbahn; Gehweg und Fußgängerzone sind für E-Scooter grundsätzlich tabu - außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt. E-Scooter sind nur für eine Person konzipiert - das Mitnehmen eines Beifahrers ist nicht erlaubt. Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren und wer seinen Roller mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren will, sollte sich vorher informieren: Zusammengeklappt können die Roller in den Zügen der Deutschen Bahn und teilweise auch im Nahverkehr - z.B. in München - mitgenommen werden.

Dringend rät der Minister zum Tragen von Helmen: "Helme retten Leben. Vor allem bei Kindern muss die Grundregel lauten: Niemals ohne Helm aufs Fahrrad." Auch bei hohen Geschwindigkeiten oder erhöhter Sturzgefahr sollte immer ein Helm getragen werden - das gilt etwa für Rennrad und Mountainbike, aber auch für E-Scooter, die mit ihrer langen Lenkstange und den sehr kleinen Rädern sturzgefährdet sind. Bei einem Familienurlaub im Ausland am besten vorher informieren: In Österreich und Frankreich etwa besteht für Kinder eine gesetzliche Helmpflicht.

Abschließend hat der Minister noch einen Tipp für Familien: "Ist kein Fahrradweg ausgewiesen, müssen Kinder bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg fahren - seit 2016 darf auch eine Begleitperson den Gehweg nutzen. Bis zum Alter von 10 Jahren dürfen Kinder noch den Gehweg nutzen. Für ältere Kinder gelten keine Besonderheiten."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

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