Amtsgericht Neu-Ulm
04.09.2019

Kampf gegen Kinderpornografie / Bayerns Justizminister Eisenreich fordert gesetzliche Zulassung von sog. Keuschheitsproben: "Der Staat muss alles dafür tun, um Kinder bestmöglich zu schützen"

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Versuchsstrafbarkeit beim sog. Cybergrooming. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hierzu: "Ich bin froh, dass der Bund diese Gesetzeslücke beim Cybergrooming schließen möchte. Eine Verbesserung des Schutzes von Kindern ist aber nicht nur hier, sondern auch im Bereich der Kinderpornografie notwendig." Eisenreich will mit einer Ergänzung des Gesetzentwurfs erreichen, dass verdeckte Ermittler künftig im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie sog. Keuschheitsproben abgeben dürfen. Bayern dringt damit auf die Umsetzung eines Beschlusses der Frühjahrskonferenz der Justizminister 2018 sowie der Empfehlungen der Strafverfolgungspraxis.

Eisenreich: "Kinderpornografie wird im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet und ausgetauscht. Verdeckte Ermittler kommen in diese Gruppen bislang viel zu schwer hinein. Die Täter wissen, dass verdeckte Ermittler keine kinderpornografischen Inhalte hochladen dürfen. Das nutzen sie für 'Eingangskontrollen'". In die Gruppe komme nur hinein, wer als Vertrauensbeweis selbst kinderpornografisches Material einstellen könne. "Wir müssen es den Tätern schwerer machen, verdeckte Ermittler enttarnen zu können. Diese sollen deshalb in eng umgrenztem Umfang sog. Keuschheitsproben abgeben dürfen. Dabei sollen sie nur echt aussehendes, computergeneriertes Material verwenden dürfen – kein echtes Material. Denn die Ermittler dürfen keinesfalls dazu beitragen, dass Kinder zu Schaden kommen", so der bayerische Justizminister. "Bei künstlich hergestelltem Material ist das aber ausgeschlossen."

Der Änderungsantrag, den Bayern heute gemeinsam mit Hessen im Rechtsausschuss des Bundesrates stellt, sieht eine gesetzlich eng begrenzte Zulassung von sog. Keuschheitsproben für verdeckte Ermittler vor. Eisenreich: "Bei Kinderpornografie muss man sich klarmachen: Hinter dem Bild oder Video steht oft ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs. Der Staat muss deshalb alles dafür tun, um Kinder bestmöglich zu schützen."

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