Amtsgericht Neu-Ulm
13.09.2019

Ab 1. Februar 2020 mehr Geld für Anwärterinnen und Anwärter im bayerischen Justizvollzug / Justizminister Eisenreich: "Mit dem Anwärtersonderzuschlag machen wir die Ausbildung im Justizvollzug noch attraktiver"

Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugdienstes und des Werkdienstes erhalten in Bayern ab 1. Februar 2020 mehr Geld. Der vom Bayerischen Landtag mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossene Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 115,99 EUR monatlich wird ab diesem Zeitpunkt an neu eingestellte Nachwuchsbedienstete ausbezahlt.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Ab 1. Februar 2020 werden die Anwärterinnen und Anwärter jeden Monat spürbar mehr Geld auf ihrem Bankkonto haben. Mit dem Anwärtersonderzuschlag machen wir nicht nur die Ausbildung im bayerischen Justizvollzug noch attraktiver. Wir wollen damit auch die verantwortungsvolle Tätigkeit der Nachwuchsbeamtinnen und -beamten bereits während der Ausbildungsphase honorieren."

Nächster Ausbildungsbeginn im bayerischen Justizvollzug ist am 1. Februar 2020 in der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing. Der Anmeldezeitraum des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze im Einstellungsjahr 2020 ist zwar bereits abgelaufen. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer des laufenden Auswahlverfahrens des Bayerischen Landespersonalausschusses, die sich bisher nicht für die Ausbildungsrichtung "Justizvollzug" angemeldet haben, haben aber noch bis Ende September die Möglichkeit, sich für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes zu bewerben. Absolventen einer Meister- oder Technikerausbildung sowie Berufserfahrene mit entsprechender Qualifikation haben ferner die Möglichkeit sich auf vakante Stellen im Werkdienst der Justizvollzugsanstalten zu bewerben.

Hintergrund:

Der bayerische Justizvollzug bildet an der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing Nachwuchsbeamtinnen und Nachwuchsbeamte in verschiedenen fachlichen Schwerpunkten aus. Die Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes (aVD) sowie des Werkdienstes durchlaufen eine 18-monatige duale Ausbildung, die sowohl fachtheoretische Abschnitte an der Justizvollzugsakademie in Straubing als auch praktische Lernphasen in den Justizvollzugsanstalten beinhaltet. Dabei werden die Anwärterinnen und Anwärter während der praktischen Ausbildung möglichst heimatnah eingesetzt. Jährlich absolvieren bis zu 200 Anwärterinnen und Anwärter erfolgreich die Ausbildung zur Obersekretärin bzw. zum Obersekretär im Justizvollzugsdienst sowie zur Oberwerkmeisterin bzw. zum Oberwerkmeister.

Im Anschluss bieten sich den ausgebildeten Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst vielfältige Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Neben der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben wirken sie aktiv an der Resozialisierung der Gefangenen mit. Bedienstete des Werkdienstes leiten in den Justizvollzugsanstalten die verschiedenen Arbeitsbetriebe. Dort übernehmen sie insbesondere die fachliche Anleitung der Gefangenen bei handwerklichen Tätigkeiten und führen diese von der modularen Qualifizierung bis zur erfolgreichen Gesellenprüfung in einen anerkannten Ausbildungsberuf. Besonders qualifizierten und geeigneten Werkmeistern wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, übergeordnete Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Weitere Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten im bayerischen Justizvollzug können abgerufen werden unter https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/stellen-und-bewerberinfo/.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?