Amtsgericht Neu-Ulm
30.09.2019

Eisenreich besucht Zentralstelle Cybercrime Bayern: "Arbeit der ZCB heute wichtiger denn je" / "Für die Verfolgung digitaler Straftaten brauchen wir ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse"

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich besucht heute die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB). Bei dem anschließenden Pressegespräch betont Eisenreich: "Die Menschen sollen sich auch in der digitalen Welt sicher fühlen. Hierzu leistet die Zentralstelle Cybercrime einen wesentlichen Beitrag. Hierfür danke ich Herrn Generalstaatsanwalt Janovsky und seinen Staatsanwälten herzlich. Die Aufgaben, die die ZCB übernimmt, sind heute wichtiger denn je. Das zeigen auch die Verfahrenszahlen." Gingen bei der ZCB im Jahr 2016 insgesamt 1.545 Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Beschuldigte ein, waren es 2017 bereits 2.081 Ermittlungsverfahren. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden sogar 5.404 Ermittlungsverfahren erfasst. In 2019 wurden und werden bislang schon ca. 5.200 Ermittlungsverfahren allein gegen namentlich bekannte Beschuldigte bei der ZCB geführt.

Eisenreich weiter: "Trotz ihrer Erfolge stoßen unsere Ermittler oft an Grenzen, weil ihnen die erforderlichen Ermittlungsbefugnisse fehlen. Für die Verfolgung digitaler Straftaten brauchen wir dringend ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse", betont Eisenreich.

Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornografie setzt sich Bayern für die gesetzliche Zulassung sogenannter Keuschheitsproben im Rahmen verdeckter Ermittlungen ein. Eisenreich hierzu: "Bei Kinderpornografie muss man sich klarmachen: Hinter dem Bild oder Video steht oft ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs. Der Staat muss alles dafür tun, um Kinder bestmöglich zu schützen. Kinderpornografie wird im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet. Unsere verdeckten Ermittler kommen in diese Gruppen viel zu schwer hinein. Weil es ihnen nicht erlaubt ist, selbst kinderpornografisches Material einzustellen, können sie leicht enttarnt werden. Andere Ermittlungsansätze gibt es aber in der Regel nicht. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Chancen nutzen, die die gesetzliche Zulassung von Keuschheitsproben bieten. Die Ermittler dürfen dabei selbstverständlich kein echtes, sondern nur computergeneriertes Material verwenden."

Eisenreich weiter: "Der Bundesrat ist kürzlich unserem Vorschlag gefolgt und hat sich dafür ausgesprochen, Keuschheitsproben gesetzlich zuzulassen. Das war ein wichtiger erster Schritt. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, das Gesetz zu ändern."

Darüber hinaus setzt sich Bayerns Justizminister für erweiterte Ermittlungsbefugnisse im Kampf gegen Hacker und andere Cyberkriminelle ein. "Hacker verursachen Schäden in Millionenhöhe. Daten werden millionenfach gestohlen und missbraucht. Auch kritische Infrastrukturen können das Ziel von Hackerangriffen sein. Cyberkriminalität hat auch das Potential, staatliche Institutionen, unsere Wirtschaft und unsere Freiheit zu gefährden", so der Justizminister weiter. "Der Bund muss das Strafrecht fit machen für die digitale Welt."

Bayern hat bereits im April 2019 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Dieser enthält insbesondere eine Anpassung der Strafrahmen von Cyberdelikten an die Delikte in der analogen Welt, Versuchsstrafbarkeiten bei den Grunddelikten sowie effektive digitale Ermittlungsbefugnisse. "Die Strafbarkeit läuft ins Leere, wenn wir die Täter nicht finden oder die Taten nicht nachweisen können. Die Ermittler benötigen daher die Befugnis zur Verkehrsdatenerhebung sowie eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung", so Eisenreich.

Der Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky stellte im Rahmen des Pressegesprächs aktuelle Ermittlungserfolge der Zentralstelle Cybercrime Bayern im Kampf gegen Kinderpornografie und schweren sexuellen Kindsmissbrauchs vor: "Durch akribische Auswertung aller digitalen Spuren ist es im Nachgang zu den Ermittlungen gegen einen Würzburger Logopäden gelungen, eine Vielzahl von Tätern im In- und Ausland zu identifizieren." Diese Beschuldigten hätten in den meisten Fällen darauf vertraut, dass sie das Darknet vor einer Enttarnung durch die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft schützen würde. "Dass es den Spezialisten der ZCB und des Bayerischen Landeskriminalamtes gelungen ist, trotzdem Täter zu ermitteln und in vielen Fällen auch drohende weitere Missbrauchsfällt zu verhindern, beweist, dass Bayern im Kampf gegen Cybercrime gut aufgestellt ist", so Janovsky weiter. Er bedankte sich ausdrücklich bei Staatsminister Eisenreich für die ergriffenen rechtspolitischen Initiativen: "Es ist für uns immens wichtig, dass Straf- und Strafprozessrecht mit der digitalen Entwicklung Schritt halten, damit Staatsanwälte im Netz auch künftig nicht zahnlos werden."

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