Amtsgericht Neu-Ulm
30.10.2019

Bayerns Justizminister Eisenreich: "Gegen Hass und Hetze im Netz noch mehr tun" / "Müssen soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen"

Das Bundeskabinett hat heute ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hierzu: "Unser Rechtsstaat muss sich gegen die Bedrohung durch Extremisten und den Hass im Netz entschlossen zur Wehr setzen. Ich begrüße ausdrücklich die heute beschlossenen Eckpunkte."

Erfreulich sei insbesondere, dass der Bund die Regelungen im Strafgesetzbuch mit Bezug zur Hasskriminalität an die Besonderheiten des Netzes anpassen möchte. "Bayern fordert schon lange, dass Hass im Internet schärfer bestraft werden kann", so Eisenreich. "Die Hetze ist in der Anonymität des Internets enthemmter, erreicht mehr Menschen und ist praktisch nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Es ist notwendig, dass wir unser Recht dieser Realität endlich anpassen." Als guten und wichtigen Schritt bezeichnet der bayerische Justizminister auch das Vorhaben der Bundesregierung, eine Meldepflicht für Diensteanbieter einzuführen.

"Wir müssen hier aber noch mehr tun und die Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Es ist nicht akzeptabel, dass sich global agierende Internet-Konzerne hinter ihren Firmensitzen und Servern im Ausland verstecken und die Justiz auf Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden verweisen", so Eisenreich. "Für die Identifizierung derjenigen, die im Internet strafbaren Hass und strafbare Hetze verbreiten, brauchen wir Auskünfte der Netzwerkbetreiber. Einen Auskunftsanspruch der Strafverfolgungsbehörden gibt es bereits nach geltendem Recht. Doch die Anfragen unserer Strafverfolger laufen oft ins Leere." Eisenreich betont: "Entscheidend ist, dass der Auskunftsanspruch gegen Facebook und Co. besser durchgesetzt werden kann. Ich erwarte, dass die Betreiber sozialer Netzwerke endlich ohne Wenn und Aber ihren Auskunftspflichten nachkommen. Die Bundesregierung ist aufgerufen, ihren Einfluss gegenüber den sozialen Netzwerken auszuüben und deren Kooperation bei der Verfolgung von Hasskriminalität unmissverständlich einzufordern." Zudem fordert Eisenreich die Bundesjustizministerin auf, sich für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung einzusetzen. "Die klarste Auskunftspflicht nützt wenig, wenn die Daten bereits gelöscht sind", so der bayerische Justizminister.

Eisenreich kritisiert außerdem, dass Facebook die Meldung von rechtswidrigen Posts nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz unnötig kompliziert gestaltet: "Einen Verstoß gegen Community-Richtlinien kann man auf Facebook im Handumdrehen anzeigen. Eine Meldung des gleichen Posts nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist wesentlich aufwändiger. Das muss sich ändern", so der Minister.

Strafbare Hasspostings sollten zudem einfacher als bisher gelöscht werden, damit sie ihre üble Wirkung gar nicht erst entfalten können. Der Minister verweist auf die Spielräume, die der EuGH mit seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 eröffnet hat. Eisenreich: "Das Ziel muss sein: Erst anzeigen, dann löschen. Beim Löschen hat der EuGH klar gesagt: Netzwerkbetreiber können von einem Gericht nicht nur verpflichtet werden, einen konkret gemeldeten rechtswidrigen Post zu löschen, sondern auch wort- und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Posts. Eine solche erweiterte Löschpflicht soll sich künftig nicht erst aus einer Gerichtsentscheidung, sondern muss sich bereits unmittelbar aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergeben. Ich appelliere an den Bund, diese gesetzgeberischen Spielräume zu nutzen. Betroffene sollten eine Welle von Beleidigungen und Hasskommentaren mit nur einer einzigen Beschwerde beim Diensteanbieter stoppen können."

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