Amtsgericht Neu-Ulm
29.11.2019

Bundesrat stimmt für Bayerns Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher / Eisenreich: "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass Mietwucher spürbar und effektiv geahndet werden kann"

Der Bundesrat hat heute dem von Bayern vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher mit klarer Mehrheit zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Familien, Menschen mit 'normalem Einkommen' und Senioren das Wohnen in Ballungsräumen auch künftig noch leisten können. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch das Mietrecht kann einen Beitrag leisten."

"Wir wollen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern", so Eisenreich weiter. "Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber es gibt auch schwarze Schafe unter den Vermietern, die keinen Schutz verdienen. Mit dem bayerischen Gesetzentwurf, der heute die Zustimmung des Bundesrates gefunden hat, wollen wir erreichen, dass Mietwucher spürbar und effektiv geahndet werden kann."

Mietwucher ist bereits nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Die Voraussetzungen für eine Ahndung sind jedoch sehr hoch: Die Mietwohnung muss nicht nur in einem Gebiet mit geringem Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen liegen und die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen. Es ist zudem der Nachweis der "Ausnutzung" zu führen, d.h.: Erstens muss sich der Mieter trotz ausreichender Bemühungen um eine Wohnung in einer Zwangslage befunden haben und deshalb auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen gewesen sein. Zweitens muss der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt haben. Der Nachweis der "Ausnutzung" kann in der Praxis kaum geführt werden. Die Schutzvorschrift läuft deshalb häufig ins Leere.

Justizminister Eisenreich: "Diese Hürden sind zu hoch. Das in der Praxis schwer nachzuweisende Kriterium der Ausnutzung muss entfallen. Es soll künftig ausreichen, dass objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt und die Miete mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt."

Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro dafür sorgen, Vermieter von der Erhebung von Wuchermieten abzuhalten.

"Eine Verschärfung der Sanktionen erfordert aber auch, dass Mieter und Vermieter Rechtsklarheit haben", erläutert Justizminister Eisenreich weiter. "Die Mietvertragsparteien müssen die ortsübliche Vergleichsmiete einfach und rechtssicher ermitteln können. Wir müssen ihnen verlässliche Mietspiegel an die Hand geben." Bayern ist auch hier bereits tätig geworden: Seit Sommer 2018 liegt dem Bundesrat der bayerische Entschließungsantrag "Bessere Mietspiegel - mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter" vor. "Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, nun rasch einen konkreten Vorschlag vorzulegen", so Eisenreich abschließend.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?