Justiz und Polizei stehen den Abgeordneten des Landtags zur Seite / Neues Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wer wegen seines Mandats bedroht oder beleidigt wird, kann künftig Anzeigen und Prüfbitten unbürokratisch online an die Justiz übermitteln."
Hass und Hetze haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wieder schlagen Kommunalpolitikern und Abgeordneten Beleidigungen und Bedrohungen entgegen. In Einzelfällen wird aus Worten Gewalt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt: "Angriffe auf unsere Politikerinnen und Politiker sind Angriffe auf die Demokratie. Die bayerische Staatsregierung nimmt diese Attacken auf unseren Rechtsstaat und seine demokratischen Repräsentanten nicht hin."
Innenminister Joachim Herrmann appelliert, Hasspostings nicht zu verharmlosen: "Hetze im Netz kann die Vorstufe für schlimme Straftaten sein, wie der Mord an dem Kassler Regierungspräsidenten auf schrecklichste Weise zeigt. Entscheidend ist, nicht wegzuschauen, sondern zu handeln und derartige Umtriebe konsequent anzuzeigen." Landtagspräsidentin Ilse Aigner ergänzt: "Vor allem weibliche Abgeordnete und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen sind zunehmend Opfer von Hass-Angriffen aus dem Netz. Wenn wir wollen, dass sich in Bayern mehr Frauen politisch engagieren, ohne dabei in Angst zu leben, ist es unsere Pflicht, sie zu schützen. Das Online-Meldeverfahren ist ein wichtiges Instrument, um genau das zu erreichen – und das ist am Ende für alle unsere Abgeordneten eine wichtige Unterstützung."
Das bayerische Justiz- und das Innenministerium arbeiten daran, gemeinsam Hate-Speech noch konsequenter zu verfolgen und potenzielle Täter abzuschrecken. Dafür haben sie weitreichende Maßnahmenpakete geschnürt. Ein wichtiges Angebot der Justiz ist das Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten, das morgen (3. Dezember 2020, 17:00 Uhr) in einer virtuellen Informationsveranstaltung den Landtagsabgeordneten vorgestellt wird. Minister Eisenreich: "Abgeordnete, die wegen ihres politischen Amts oder Mandats im Internet oder per Mail bedroht oder beleidigt worden sind, können künftig Anzeigen und Prüfbitten unbürokratisch online an die Justiz übermitteln."
Der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, übernimmt dann. Er ist bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Die Ermittlungsverfahren werden von ihm oder einem der bayerischen Sonder-Dezernenten geprüft. Bei allen 22 Staatsanwaltschaften des Freistaats wurden zudem Ansprechpartner für Kommunalpolitiker und Abgeordnete, die Opfer von Hate-Speech geworden sind, benannt.
Laut Innenminister Herrmann sorgt die Bayerische Polizei dafür, die von der Justiz übermittelten Online-Straftaten schnell zu bearbeiten. Herrmann: "Unsere Staatschutzexperten werden dabei von Spezialisten der Kommissariate für Cybercrime unterstützt, um die strafrechtlich relevanten Sachverhalte zügig und effektiv ausermitteln zu können." Das Verfahren schließt sich nahtlos an das bereits im November vergangenen Jahres im Landtag vorgestellte bayernweite Beratungs- und Präventionsprojekt mit verhaltensorientierten Hilfestellungen von Polizei-Experten für Kriminalprävention für die Abgeordneten an.
Justizminister Eisenreich warnt: "Wer beleidigt und hetzt, muss in Bayern mit Konsequenzen rechnen. Hass und Hetze sind kein Kavaliersdelikt. Volksverhetzung kann zu erheblichen Geldstrafen oder auch zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren führen. Wir lassen unsere Volksvertreter nicht allein. Der Freistaat steht seinen Kommunalpolitikern und den Abgeordneten des bayerischen Landtags zur Seite."
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?