Amtsgericht Neu-Ulm
11.02.2020

Justizminister Eisenreich stellt den neuen Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz und die Sonderdezernenten für die Bekämpfung von Hate-Speech vor

Hass und Hetze im Netz haben inzwischen ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein und strafbaren Hass im Netz effektiv bekämpfen. Dies tut die bayerische Justiz. Die schlagkräftigen Ermittlungsstrukturen wurden zum Jahreswechsel weiter optimiert: Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften sind nun Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Zudem ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Am morgigen Mittwoch findet das erste gemeinsame Treffen des neuen Hate-Speech-Beauftragten und der Sonderdezernenten bei der Generalstaatsanwaltschaft München statt.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wird den Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, und dessen Aufgaben am morgigen

Mittwoch, den 12. Februar 2020, um 9.30 Uhr,
bei der Generalstaatsanwaltschaft München,
Karlstraße 66,
80335 München,

gemeinsam mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle im Rahmen eines Pressegesprächs vorstellen. Dabei wird er auch das neue Konzept zum Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern erläutern. Der Hate-Speech-Beauftragte wird künftig für das neue Online-Verfahren zuständig sein, das es Kommunalpolitikerinnen und -politikern erleichtern soll, sich bei Online-Straftaten mit einer Strafanzeige oder Prüfbitte an die Justiz zu wenden.

Im Rahmen des Pressegesprächs wird der Hate-Speech-Beauftragte auch konkrete Fallbeispiele aus dem Bereich Hasskriminalität präsentieren.

Die Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen!
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen!

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?