Amtsgericht Neu-Ulm
03.07.2020

Bundesrat berät über Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Antisemitismus und Hass / Es ist Zeit für eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts"

Der Bundesrat berät in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, welches der Bundestag am 18. Juni 2020 beschlossen hat. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Für Rassismus, Antisemitismus und Hass ist in unserer Gesellschaft kein Platz. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein, er muss hinschauen und er muss durchgreifen. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass im Netz."

Eisenreich begrüßt, dass das neue Gesetz wichtige bayerische Forderungen umsetzt: "Unser bayerischer Vorschlag zur Ergänzung der Strafzumessungsregel in § 46 des Strafgesetzbuches um 'antisemitische' Beweggründe wurde eins zu eins übernommen. Das ist ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit."

Der bayerische Justizminister weiter: "Auch mit der erhöhten Strafandrohung für Beleidigungen im Internet greift der Bundesgesetzgeber eine bayerische Forderung auf." Die Gesetzesänderung geht Eisenreich jedoch nicht weit genug: "Im Beleidigungsstrafrecht wurden die zentralen Strafbestände seit 150 Jahren kaum verändert. Sie sind in manchen Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Punktuelle Veränderungen reichen daher nicht aus. Es ist Zeit für eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts. Dazu habe ich bereits im November 2019 einen Diskussionsentwurf vorgelegt. Besonders schwerwiegende Beleidigungsstraftaten wie z.B. Hassrede und Beleidigungstaten im Zusammenhang mit Cybermobbing müssen härter bestraft werden können."

"Ich begrüße ausdrücklich die Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber für bestimmte Straftatbestände gegenüber dem Bundeskriminalamt", so Justizminister Eisenreich. Darüber hinaus fordert Eisenreich, die sozialen Medien noch stärker in die Pflicht zu nehmen: "Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften müssen ohne Wenn und Aber beantwortet werden. Ob der Sitz der Plattformbetreiber oder ihre Server im Ausland liegen, darf hierbei keine Rolle spielen. Bei Beleidigungen und Hasskommentaren sollten soziale Medien zudem verpflichtet werden, nicht nur einen gemeldeten Kommentar, sondern zumindest auch wortgleiche Kommentare zu löschen."

Eisenreich abschließend: "Unsere Demokratie lebt von Meinungsvielfalt und einer lebendigen Diskussion. Wir kämpfen für die Meinungsfreiheit und gegen strafbaren Hass - nachdrücklich und auf allen Ebenen."

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