Amtsgericht Neu-Ulm
20.07.2020

Geplante Neuregelung für Vermieter, die ihren Mietern günstige Konditionen bieten / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wer sozialverträglich vermietet, soll keine steuerlichen Nachteile haben / Bremsen des Mietpreisanstiegs ist wichtiges Anliegen"

Zu den Planungen auf Bundesebene, Erleichterungen für Vermieter zu schaffen, die ihren Mietern günstige Konditionen bieten, erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ich begrüße dies ausdrücklich. Wer sozialverträglich vermietet, soll keine steuerlichen Nachteile haben. Ich halte es für richtig und wichtig, dass Vermieter ihre Werbungskosten auch dann steuerlich voll geltend machen können, wenn sie nur die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen."

Nach derzeitiger Rechtslage können Ausgaben für die Instandhaltung oder Finanzierung von Wohnraum nur dann abgesetzt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Vergleichsmiete verlangt werden. Eisenreich: "Die derzeitige Regelung belohnt steuerlich gerade keine für Mieter günstigen Konditionen. Das muss sich ändern. Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist daher auch für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Die geplante Regelung ist ein weiterer Schritt steigenden Mieten entgegenzuwirken."

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