Amtsgericht Neu-Ulm
29.07.2020

Bayern geht konsequent gegen häusliche Gewalt und Stalking vor / Justizminister Eisenreich und Innenminister Herrmann geben Startschuss für Pilotprojekt zur Priorisierung von Risikofällen / Eisenreich und Herrmann: "Wir lassen Opfer nicht allein. Gewaltschutz hat auch in Krisenzeiten Priorität in Bayern"

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann haben heute in Regensburg den Startschuss für ein Pilotprojekt zur Priorisierung von Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellungen gegeben. Eisenreich und Herrmann: "Wir lassen die Opfer nicht allein. Gewaltschutz hat auch in Krisenzeiten Priorität in Bayern." Das Projekt bündelt die Kräfte von Polizei und Justiz: Risikofälle sollen frühzeitig erkannt und noch schneller bearbeitet werden. Justizminister Eisenreich: "Polizei und Justiz arbeiten Hand in Hand. Nur so können wir Risikofälle früh erkennen und schnell und konsequent verfolgen. Ziel ist es, die Eskalationsspirale noch früher zu unterbrechen und die Opfer so noch besser zu schützen."

Wie Innenminister Herrmann bekräftigte, ergreift die Bayerische Polizei alle rechtlich möglichen Maßnahmen, um die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking bestmöglich zu schützen. Als bewährte Sofortmaßnahmen bezeichnete Herrmann die vorübergehende Wohnungsverweisung des Täters oder die Verhängung eines Kontaktverbots. So hat die Bayerische Polizei 2019 in 4.591 Fällen einen Platzverweis gegen den Gewalttäter ausgesprochen und in 5.137 Fällen ein Kontaktverbot. Außerdem bietet die Bayerische Polizei ein umfangreiches Beratungsangebot unter anderem über die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer an. Darüber hinaus appellierte Herrmann, bei Verdachtsfällen nicht wegzuschauen: "Bieten Sie den Betroffenen Hilfe an! Im Zweifel verständigen Sie bitte sofort die Polizei, auch über Notruf 110!"

Häusliche Gewalt und Stalking werden in Bayern konsequent verfolgt. 2019 wurden in Bayern alleine 20.045 Fälle Häuslicher Gewalt registriert (2018: 20.213 Fälle). Rund vier Fünftel der Tatverdächtigen waren männlich. Die Taten reichten von Bedrohungen (2019: 3.335 Fälle) über Vergewaltigungen (2019: 318 Fälle) bis hin zu Tötungsdelikten (2019: 55 Fälle, davon 44 Versuche). Mit dem Pilotprojekt zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und von Nachstellungen wollen Polizei und Justiz dafür sorgen, dass die Täter noch schneller und wirkungsvoller bestraft werden können. Das Projekt basiert auf einem Konzept, das die Staatsanwaltschat Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz gemeinsam entwickelt haben und seit Anfang Juli 2020 umsetzen. Es kommt bei häuslicher Gewalt und Nachstellungen in Näheverhältnissen zur Anwendung. Immer häufiger werden auch Amts- und Mandatsträger - etwa von Reichsbürgern bedrängt und verfolgt - mit zum Teil erheblichen Folgen für die Betroffenen. Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Feste Ansprechpartner für die Bearbeitung der Fälle bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

  • Individuelle Risikoeinstufung nach einem von Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiteten Kriterienkatalog. Indikatoren für einen Risikofall können z.B. im Bereich häuslicher Gewalt sein, wenn das Opfer konkrete Ängste vor einer Tötung oder einem Gewaltdelikt äußert oder der Täter bereits gewalttätig war.

  • Schnelles Verfahren: Risikofälle sowie Nachstellungen gegen Amts- und Mandatsträger werden priorisiert bearbeitet. Das bedeutet: Die Polizei übergibt den "ausermittelten" Vorgang binnen maximal sieben Tagen an die Staatsanwaltschaft. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es dann, innerhalb weiterer sieben Tage das Verfahren dem Gericht vorzulegen.

Justizminister Eisenreich: "Mit dem Projekt senden wir das klare Signal an die Täter: Polizei und Justiz greifen durch. Die Strafe folgt in Bayern der Tat auf dem Fuß."

Hinweis:

"Wie sich Opfer wehren können" – Informationen dazu, was die Justiz für Opfer von Stalking, häuslicher Gewalt oder sexueller Nötigung tun kann, hat das bayerische Justizministerium in einer Broschüre zusammengestellt: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/wie_sich_opfer_wehren_k%C3%B6nnen.pdf.

Auch vom bayerischen Innenministerium gibt es wertvolle Informationen:

https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:288375,AARTxNR:03100012,AARTxNODENR:338018,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMI,AKATxNAME:StMI,ALLE:x)=X

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?