Amtsgericht Neu-Ulm
10.09.2020

Justizminister Eisenreich stellt neue "Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Bayern" (ZKG) in Nürnberg vor / Eisenreich: "Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten" / Gezieltes Vorgehen gegen die 'schwarzen Schafe' im Gesundheits- und Pflegebereich / Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird aus Berlin zur Pressekonferenz zugeschaltet

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat heute in Nürnberg zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Generalstaatsanwalt Dr. Walter Kimmel die neu errichtete "Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Bayern" (ZKG) vorgestellt. Eisenreich: "390,6 Milliarden Euro wurden in Deutschland im Jahr 2018 im Gesundheitssystem umgesetzt. Vor diesem großen Wirtschaftssektor machen Kriminelle nicht halt. Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten – von enormen finanziellen Schäden bei Krankenkassen und Versicherungen bis hin zu Gesundheitsschäden bei Patienten. Dagegen muss der Staat entschlossen vorgehen."

"Das Gesundheitssystem in Bayern ist sehr leistungsfähig. Für die Bewältigung der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie möchte ich allen, die sich so großartig für unsere Gesundheit einsetzen, herzlich danken", so Justizminister Eisenreich.

Zum Schutz des Gesundheitssystems hat der Minister bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg eine neue "Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Bayern" (ZKG) eingerichtet. Aufgabe der Zentralstelle ist die bayernweit einheitliche, spezialisierte und deshalb besonders effektive Verfolgung von Korruptions- und Vermögensstraftaten durch Angehörige der Heilberufe, wie z.B. Ärzte, Apotheker oder Pflegekräfte. Eisenreich: "Die ZKG wird die zentrale Ermittlungseinheit für den gesamten Freistaat. Wir optimieren unsere Ermittlungsstrukturen damit noch weiter. Unsere Ermittler haben gezielt die 'schwarzen Schafe' im Gesundheits- und Pflegebereich im Blick, denen es nicht um das Wohl und die Gesundheit ihrer Patienten geht, sondern darum, sich ungerechtfertigt zu bereichern."

Im Zuge der Errichtung der ZKG wird die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg personell deutlich verstärkt – sie wird von bisher 10 Staatsanwälten auf 22 Staatsanwälte aufgestockt. Der bayerische Justizminister: "Schon jetzt leisten die drei bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften München I, Nürnberg-Fürth und Hof hervorragende Ermittlungsarbeit. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden nun zu einer Zentralstelle zusammengefasst. Konzentrierte Ermittlungsstrukturen sind im Gesundheits- und Pflegebereich besonders wichtig. Ein zwölfköpfiges Team aus sehr erfahrenen Spezialstaatsanwälten wird künftig die oft sehr komplexen Ermittlungen in diesem Bereich führen." Geleitet wird die ZKG von dem Leitenden Oberstaatsanwalt Richard Findl. Eisenreich: "Mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Findl haben wir die Idealbesetzung für die ZKG gefunden. Als Leiter der bisherigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I bringt er nicht nur große Erfahrung und spezielles Fachwissen mit. Er hat auch die notwendige enge Vernetzung von Polizei, Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung vorangetrieben. Die aufgebauten Kontakte und das große Know-how kommen nun der ZKG zugute."

Der Freistaat setzt sich seit Jahren gegen Betrug und Korruption im Gesundheitssektor ein. So wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2016 maßgeblich mitgestaltet – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen wurden als Straftatbestände in das Strafgesetzbuch eingeführt. Eisenreich: "Wir werden genau im Blick halten, ob es in der Praxis weiteren rechtspolitischen Handlungsbedarf geben wird."

Hintergrund:

Die ZKG bündelt die Kompetenzen, die bisher auf die drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern verteilt waren – München I, Nürnberg-Fürth und Hof. Sie wird künftig alle Ermittlungsverfahren wegen Korruptions- und Vermögensstraftaten durch Angehörige von Heilberufen führen, darunter auch besonders komplexe Verfahren, sog. Struktur- und Sammelverfahren.

Typische Sachverhalte, bei denen die ZKG ermittelt, können z.B. sein:

  • Ein Pflegedienst setzt ungelernte Hilfskräfte ein, rechnet aber Leistungen von Fachkräften ab. Das kann gerade in der Intensivpflege – z.B. bei Patienten, die künstlich beatmet werden müssen – lebensgefährliche Folgen haben.

  • Ein Arzt stellt die Behandlung von Patienten in Rechnung, die er nie gesehen hat.

  • Ein Betreiber eines medizinischen Labors verlangt überhöhte Gebühren für Blutuntersuchungen.

  • Ein Physiotherapeut rechnet systematisch mehr Therapiestunden ab, als er tatsächlich erbracht hat.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?