Amtsgericht Neu-Ulm
25.09.2020

Gemeinsamer Appell von Justizministerinnen und Justizministern aus der Union / Verkehrsdatenspeicherung muss so schnell wie möglich wiederbelebt werden / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Fehlende Daten verhindern, dass wir laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Tag länger Aufschub."

Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Beim rechtspolitischen Austausch der Ressortchefs in Prien am Chiemsee sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten aufklären und noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Die Bundesjustizministerin ist aufgefordert, das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen und auf die EU-Kommission Druck zu machen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Tag länger Aufschub." Unterstützt wird Eisenreich von seinen Amtskolleginnen und -kollegen Peter Biesenbach (NRW), Barbara Havliza (Niedersachsen), Susanne Hoffmann (Brandenburg), Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt), Eva Kühne-Hörmann (Hessen), Guido Wolf (Baden-Württemberg) sowie Staatssekretärin Birgit Gärtner (Mecklenburg-Vorpommern) und Staatssekretär Wilfried Hoops (Schleswig-Holstein).

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Eisenreich: "Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind und sie der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären."

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: "Die IP-Adresse ist vergleichbar mit der Postanschrift auf einem Briefumschlag in der analogen Welt. Außerdem muss der Zugriff zeitlich befristet und nur bei schweren Straftaten möglich sein. Man darf nicht vergessen: Hinter einem kinderpornografischen Bild steht das unfassbare Leid eines Kindes." Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind die Verbindungsdaten oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur.

Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Im Juli 2020 hat der bayerische Justizminister mit acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.

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