Amtsgericht Neu-Ulm
09.10.2020

Bayerische Justiz geht konsequent gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus vor / Justizminister Eisenreich warnt: "Geistige Brandstifter machen Stimmung gegen unsere Demokratie. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein"

Heute (9. Oktober) jährt sich der Terror-Anschlag von Halle. Ein Rechtsextremist wollte am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur schwerbewaffnet ein Blutbad in der Synagoge anrichten. Er scheiterte an der Tür. Erschoss später zwei Menschen und verletzte mehrere schwer. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: "Geistige Brandstifter machen Stimmung gegen Juden, gegen Andersdenkende, gegen Minderheiten, gegen unsere Demokratie. Aus Worten kann Gewalt entstehen. Für mich ist der Kampf gegen Hasskriminalität auch Extremismus-Bekämpfung. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Er muss hinschauen, und er muss durchgreifen!"

Bayern geht konsequent gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus vor. Eisenreich weiter: "Die bayerische Staatsregierung unternimmt viel, um jüdisches Leben zu schützen. Das Justizministerium hat sich erfolgreich für eine gesetzliche Regelung eingesetzt, durch die antisemitisch motivierte Straftaten härter bestraft werden können." Auf bayerische Initiative wurde im Gesetz ausdrücklich verankert, dass eine antisemitische Motivation bei allen Taten strafschärfend wirkt (§ 46 StGB).

Große Beachtung fand ein von den drei Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz erstellter Leitfaden. Minister Eisenreich: "Die bayerische Justiz geht konsequent gegen Judenhass vor. Ziel des Leitfadens ist es, Anhaltspunkte für eine juden-feindliche Tatmotivation darzustellen. Damit können unsere Staatsanwälte antisemitische Straftaten leichter als solche identifizieren. Anhaltspunkte für ein antisemitisches Tatmotiv sind z.B. Codes oder Jahrestage, die für Neonazis von Bedeutung sind."

Die bayerische Justiz hat zudem mit einem Bündel an Maßnahmen auf die Zunahme antisemitischer Straftaten in den vergangenen Jahren reagiert.
 

  • Bei den drei Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg wurde im Sommer 2018 jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt.
  • Die Staatsanwaltschaften wurden angewiesen, dass für die Frage nach dem Vorliegen einer antisemitischen Straftat die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) maßgeblich ist.
  • Für die Staatsanwaltschaften gilt der Grundsatz: Eine nachdrückliche Verfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in aller Regel nicht in Betracht.
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