Initiative #digitalejustiz: Bayerische Justiz entwickelt gemeinsam Ziele für ihre Gerichte und Behörden / Ab heute Regionalkonferenzen an mehr als 20 Standorten / Justizminister Eisenreich: "Unser Anspruch ist, dass die Justiz digital arbeitet und menschlich handelt."
Virtuelle Verhandlungen, E-Akten und Kommunikation über das Internet: Die Digitalisierung gehört längst zum Arbeitsalltag der bayerischen Justiz und wird ständig weiter vorangetrieben. Gemeinsam mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, den Hauptpersonalvertretungen sowie den Berufsverbänden erarbeitet das Justizministerium deshalb aktuell die Initiative #digitalejustiz. Minister Eisenreich: "Die Welt wird immer digitaler. Auf Regionalkonferenzen wollen wir Erfahrungen austauschen und Ziele definieren für das Arbeiten von fast 15.000 bayerischen Justizangehörigen in der virtuellen Welt."
Die Digitalisierung führt zu erheblichen Veränderungen der Arbeitsabläufe und stellt dabei hohe Anforderungen an alle Justizangehörigen – bei ihrer Qualifizierung und der Organisation der Verfahren. Eisenreich: "Wir wollen die Chancen der Digitalisierung gemeinsam nutzen. Unser Anspruch ist, dass die Justiz digital arbeitet und menschlich handelt. Mir ist wichtig, dass auch in einer immer digitaler werdenden Justiz der Mensch weiter im Mittelpunkt steht."
Die Bayerische Justiz setzt bei der Gestaltung der digitalen Veränderungsprozesse auf eine frühe und breite Einbindung der Justizangehörigen. Zum Auftakt fand bereits im vergangenen März ein großer Workshop statt. Ab heute (7. Oktober) sind Regionalkonferenzen an mehr als zwanzig Standorten der bayerischen Justiz geplant. Die erste fand heute am Oberlandesgericht München statt.
Minister Eisenreich: "Die Bereitschaft der Justiz, sich auf die Digitalisierung einzulassen, ist groß. Es muss immer unser Ziel sein, den bereits sehr hohen Standard an Qualität und Bürgerfreundlichkeit der Justiz weiter zu verbessern. Wir wollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz noch attraktivere Arbeitsplätze bieten. Die Digitalisierung erfolgt nicht auf Knopfdruck. Es ist ein Weg, und ich danke allen Justizangehörigen, dass wir diesen Weg hin zu einer digitalen Justiz gemeinsam weitergehen."
Hintergrund zur Digital-Offensive in der bayerischen Justiz:
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Videoverhandlungen:
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Videokonferenzanlagen – Zwei-Säulen-Konzept
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Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu Videokonferenzanlagen. Insgesamt wurden 108 Videokonferenzanlagen, insbesondere mit der verstärkten Ausstattung der Gerichte seit dem Jahr 2018, beschafft. Auch die drei Generalstaatsanwaltschaften Bayerns haben je eine Anlage.
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Zum Ausbau der Video-Verhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf den Einsatz eines Videokonferenz-Tools. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit technisch freigegeben.
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Tausende Verhandlungen werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt.
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Die elektronische Akte (E-Akte): Bereits über 46.000 Verfahren wurden bzw. werden mit der elektronischen Akte rein digital geführt. Bis 2026 muss die E-Akte an allen deutschen Gerichten eingeführt sein. Bayern will dies früher schaffen.
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Der elektronische Rechtsverkehr: Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist bei allen bayerischen Gerichten erfolgt. Auf das Jahr gerechnet werden derzeit 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?