Amtsgericht Neu-Ulm
05.03.2021

Verbraucherschutz bei Legal Tech / Bundesrat debattiert Gesetzentwurf der Bundesregierung / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Legal Tech kann helfen, Kosten und Zeit zu sparen, z.B. bei Mieter- und Fluggastrechten. Aber Verbraucher und Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf ist nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen"

Mieten, Flüge, Versicherungs-Ärger: Immer mehr Verbraucher und Unternehmen nutzen Legal Tech, um ihre Rechte durchzusetzen. Doch es besteht zunehmende Unsicherheit, welche Geschäftsmodelle zulässig sind und welche nicht. Der Bundesrat berät heute (5. März) über den Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt in seiner Rede in der Länderkammer den Vorstoß: "Es ist gut, dass die Bundesregierung nun reagiert. Der Gesetzentwurf ist aber nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen."

Die Justizministerkonferenz hatte auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert, Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen bei Legal Tech zu schaffen. Der Entwurf greift in wichtigen Punkten bayerische Forderungen auf, beispielsweise die Informationspflichten von Inkassodienstleistern auszuweiten. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf sieht der bayerische Justizminister aber noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei drei Punkten.  

  • Rechtssicherheit schaffen. Eisenreich: "Legal Tech kann in bestimmten Bereichen den Zugang zum Recht erleichtern, Zeit und Kosten sparen, z.B. bei Mieter- und Fluggastrechten. Es gibt aber auch Grenzen. Der Gesetzgeber muss klären, wo Legal-Tech-Plattformen sinnvoll sind und wo die Grenzen liegen. Das Kerngeschäft der Rechtsberatung muss den Rechtsanwälten vorbehalten bleiben."

  • Risiken für Rechtsuchende minimieren. Der Minister: "Wenn Ansprüche gebündelt geltend gemacht werden, hat das Vorteile, birgt aber auch Risiken. Wenn erfolgversprechende mit weniger erfolgversprechenden Forderungen gebündelt werden, riskieren die Inhaber der aussichtsreichen Forderungen, dass sie weniger bekommen, z.B. nur eine durchschnittliche Quote. Dieser Gefahr wird im Entwurf nicht ausreichend Rechnung getragen."

  • Rechtsuchende nicht ausreichend abgesichert. Bei der Insolvenz eines Inkassodienstleisters drohen den Kunden erhebliche Ausfälle bis hin zum Totalverlust, wenn die Kunden ihre Forderungen abgetreten haben. Eisenreich: "Inkassounternehmen sollten daher verpflichtet werden, ausreichende Sicherungen vorzuhalten."

Eisenreich abschließend: "Meine Überzeugung ist: Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und gleichzeitig die Risiken im Blick behalten. Bei Rechtsdienstleistungen im Internet brauchen wir Transparenz, sinnvolle Grenzen und eine Absicherung der Risiken. Dafür werde ich mich weiter einsetzen."

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