Amtsgericht Neu-Ulm
24.03.2021

Bundeskabinett beschließt bayerische Forderung nach spezieller Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Mit der neuen Kronzeugenregelung wird der Kampf gegen Doping im Spitzensport weiter verschärft"

Das Bundeskabinett macht heute (24. März) den Weg für eine Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz frei. Die Bundesregierung setzt damit eine langjährige Forderung Bayerns um. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: "Ich freue mich, dass die Bundesregierung Bayerns langjährige Forderung nach einer speziellen Kronzeugenregelung im Doping-Strafrecht umsetzt. Durch eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz wird Sportlerinnen und Sportlern ein Anreiz gegeben, ihr Wissen über Strukturen, Netzwerke und Hinterleute zu teilen. So wird die Mauer des Schweigens gebrochen und es werden Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich erleichtert. Die bisherige allgemeine Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch reicht nicht aus."

Minister Eisenreich: "Sport muss fair sein. Wer dopt, betrügt. Mit dem maßgeblich auf bayerische Initiative vor mehr als fünf Jahren geschaffenen Anti-Doping-Gesetz haben unsere Ermittler inzwischen eine Handhabe, um gegen Doping-Kriminalität strafrechtlich vorzugehen. Mit der neuen Kronzeugenregelung wird der Kampf gegen Doping im Spitzensport weiter verschärft. Wie wichtig dabei die Informationen von Insidern sein können, hat uns im vergangenen Jahr der deutschlandweit erste große Strafprozess im Kampf gegen Doping im Spitzensport gezeigt. Um die Doping-Kriminalität an der Wurzel zu packen, müssen unsere Strafverfolger auch an die Hintermänner und Drahtzieher herankommen. Teamchefs, Ärzte und Betreuer, die den sportlichen Erfolg um jeden Preis wollen, werden ihr Dopingsystem kaum ohne Anreiz offenlegen."

Erfahrungen aus der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität zeigen, dass eine spezielle Kronzeugenregelung solche Anreize schaffen kann. Eisenreich: "Bisher wurde auf dieses effektive Instrument im Kampf gegen professionelles Doping verzichtet. Mit der neuen Regelung sollen nur die Täter einen Strafrabatt bekommen, die wirklich helfen, Straftaten aufzudecken, oder weitere Straftaten zu verhindern."

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht dem Justizminister aber nicht weit genug. Minister Eisenreich fordert darüber hinaus: "Der Regelstrafrahmen im Anti-Doping-Gesetz sollte auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe erhöht werden. So könnten wir in Kombination mit der neuen Kronzeugenregelung einen noch stärkeren Anreiz zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden schaffen. Zudem würde der Unrechtsgehalt der Straftaten nach dem Anti-Doping-Gesetz nochmal deutlich unterstrichen: Bislang bewegt sich der Strafrahmen des Anti-Doping-Gesetzes auf dem Niveau einer tätlichen Beleidung oder einer Fundunterschlagung – das kann nicht sein.“

Der Minister fordert daneben einen Gleichlauf im Sportrecht: "Keine Frage die neue spezielle Kronzeugenregelung ist ein ganz bedeutender Schritt. Es wäre aber wichtig, wenn diese durch eine entsprechende effektive Regelung im nationalen Sportrecht flankiert würde. Denn es dürfte dem Profisportler nochmal deutlich leichter fallen, sein Wissen zu offenbaren, wenn ihm zusätzlich keine mehrjährige Sperre nach den Vorgaben des nationalen Sportrechts droht.“

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