Amtsgericht Neu-Ulm
26.03.2021

Bundesrat beschließt neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht / 46 Gesetze werden reformiert / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich freue mich, dass Vorschläge aus dem Freistaat aufgegriffen wurden"

Gute Nachricht für 1,3 Millionen Deutsche, die unter rechtlicher Betreuung stehen: Der Bundesrat hat heute (26. März) der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Diese kann damit am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Modernisierung und Neustrukturierung des Gesetzespaktes war wichtig. Das Vormundschaftsrecht ist bereits 125 Jahre alt, das Betreuungsrecht wurde vor etwa 30 Jahren eingeführt. Die Änderungen stärken in Zukunft das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten. Damit werden Wunsch und Wille der Betroffenen mehr in den Mittelpunkt gestellt."

Für die Reform werden insgesamt 46 Gesetze verändert. Eisenreich: "Die bayerische Justiz hat sich zum Teil seit Jahren für Verbesserungen eingesetzt. Ich freue mich, dass Vorschläge aus dem Freistaat aufgegriffen wurden."

Wichtige Neuerungen:

  • Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen. Minister Eisenreich: "Bayern hat lange für die Einführung gekämpft. Es ist wichtig, dass in plötzlichen gesundheitlichen Notlagen Ehegatten füreinander Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen dürfen und zwar ohne ein Gerichtsverfahren."

  • Das Zentrale Vorsorgeregister wird für die Patientenverfügung geöffnet. Eisenreich: "Wir haben den Vorschlag bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Herbst eingebracht. Denn oft ist gegenwärtig nicht sichergestellt, dass die Patientenverfügung den behandelnden Arzt auch im Notfall erreicht. Wenn der Arzt die Verfügung nicht kennt, kann er sie im Notfall nicht beachten. Wir konnten erreichen, dass künftig die Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden kann."

  • Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer. Bisher kann prinzipiell jeder ein beruflicher Betreuer werden, ohne den Nachweis von Sachkenntnis. Eisenreich: "Wir haben uns für die Einführung eines transparenten Zulassungsverfahrens mit Mindestanforderungen eingesetzt. Wir müssen auch sicherstellen, dass Berufsbetreuer für ihre Aufgabe hinreichend qualifiziert sind."

  • Mehr Selbstbestimmung! Durch eine Reihe von Neuerungen werden die Rechte der betreuten Menschen gestärkt. Eisenreich: "Betroffene Menschen sollen besser informiert und stärker eingebunden werden, ob, wie und durch wen sie betreut werden. Nur wo es unbedingt erforderlich ist, soll die rechtliche Betreuung die Betroffenen bei der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten unterstützen."

Der Justizminister abschließend: "Ich möchte mich bei allen bedanken, die im sensiblen Bereich der Betreuung arbeiten. Das Engagement dieser Menschen verdient größte Anerkennung und Wertschätzung."

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