Amtsgericht Neu-Ulm
20.01.2021

Bundeskabinett berät Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Immer mehr Verbraucher nutzen Plattformen bei der Durchsetzung ihrer Rechte z. B. bei Mieter- oder Fluggastrechten. Sie brauchen mehr Rechtssicherheit. Der Gesetzgeber muss klären, wo Legal-Tech-Plattformen sinnvoll sind und wo die Grenzen liegen. Wichtige Fragen sind noch offen."

Heute (20. Januar 2021) berät das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hierzu: "Die Digitalisierung verändert auch den Rechtsdienstleistungsmarkt. Immer mehr Verbraucher nutzen Plattformen bei der Durchsetzung ihrer Rechte z. B. bei Mieter- oder Fluggastrechten. Doch es besteht eine zunehmende Unsicherheit, welche Geschäftsmodelle zulässig sind und welche nicht. Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz den Bund aufgefordert, in diesem Bereich Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Der Gesetzgeber muss klären, wo Legal-Tech-Plattformen sinnvoll sind und wo die Grenzen liegen. Wichtige Fragen sind noch offen. Der Gesetzentwurf ist nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen."

Der Gesetzentwurf trifft u. a. Regelungen für Inkassodienstleister und damit auch für Legal-Tech-Plattformen, die zur Geltendmachung der Forderungen von Verbrauchern eine Inkassolizenz nutzen. Der Entwurf greift in wichtigen Punkten bayerische Forderungen auf, beispielsweise die Informationspflichten von Inkassodienstleistern auszuweiten. Eisenreich: "Die Geltendmachung von Mieterrechten oder Fluggastrechten ist schon heute ein digitales Massengeschäft. Es gibt Bereiche, in denen Legal-Tech-Plattformen vor allem Verbrauchern den Zugang zum Recht erleichtern und Kosten sparen können. Es gibt aber auch Grenzen. Automatisierte Rechtsauskünfte ersetzen keine qualitativ hochwertige, individuelle Rechtsberatung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen deshalb auf die Risiken der Nutzung von Plattformen hingewiesen werden. Ich freue mich, dass der Gesetzgeber diese bayerische Forderung umsetzt."

Der Minister hätte sich jedoch eine klarere Abgrenzung zwischen Inkassounternehmen und Anwaltschaft gewünscht: "Dieses Kernproblem der fehlenden Rechtssicherheit wird im Gesetzentwurf nur halbherzig angegangen. Aber genau hier brauchen wir eine eindeutige Wertentscheidung des Gesetzgebers. Das Kerngeschäft der Rechtsdienstleistung muss den Rechtsanwälten vorbehalten bleiben."..

Auch die bayerische Forderung nach einer ausreichenden Absicherung der Verbraucher gegen eine Insolvenz des Plattformbetreibers wurde nicht umgesetzt: "Aktuell dürfen Legal-Tech-Unternehmen genau wie jedes andere Unternehmen Investitionen annehmen – und können auch in Insolvenz gehen. Rechtsuchende müssen aber bei der Insolvenz eines Plattformbetreibers abgesichert sein. Zumindest müssen sie verpflichtet werden, die Verbraucher über insolvenzrechtliche Risken aufzuklären. Hier muss nachgebessert werden. Mir ist auch wichtig, dass Rechtsdienstleistungen nicht zum Spekulationsobjekt für in- und ausländische Investoren werden", so der Minister.

Eisenreich abschließend: "Meine Überzeugung ist: Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen und gleichzeitig die Risiken im Blick behalten. Das gilt auch für den Rechtsdienstleistungsmarkt. Inkassodienstleister und Legal-Tech-Plattformen können Verbrauchern mit niedrigschwelligen Angeboten in bestimmten Bereichen den Zugang zum Recht erleichtern und Kosten sparen sowie für kleine und mittlere Unternehmen neue Geschäftsfelder eröffnen. Wir brauchen Transparenz bei den Risiken, eine Absicherung der Risiken und klare Grenzen. Dafür werde ich mich im weiteren Gesetzgebungsverfahren einsetzen."

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