Amtsgericht Neu-Ulm
01.04.2021

Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität tritt in Kraft / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wir müssen ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit setzen. Deshalb freue ich mich, dass unser bayerischer Vorschlag für härtere Strafen bei antisemitischer Motivation ins Gesetz aufgenommen wurde."

Bundestag und Bundesrat haben den Weg für das neue Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität frei gemacht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ich begrüße es sehr, dass der Bundespräsident dieses wichtige Gesetz nun unterschrieben hat. Damit können übermorgen die vorgesehenen dringend nötigen Strafverschärfungen und ab 2022 die Meldepflicht für soziale Netzwerke in Kraft treten. Hass und Hetze gefährden die Demokratie und müssen frühzeitig und konsequent bekämpft werden. Aus Worten in sozialen Netzwerken können Taten werden. Für den Kampf gegen Hasskriminalität bringt dieses Gesetz wichtige Verbesserungen."

Auf bayerische Initiative wurde im Gesetz ausdrücklich verankert, dass eine antisemitische Motivation sich bei allen Taten auf die Strafhöhe auswirkt (§ 46 Strafgesetzbuch). Minister Eisenreich: "Wir müssen ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit setzen. Deshalb freue ich mich, dass unser bayerischer Vorschlag für härtere Strafen bei antisemitischer Motivation eins zu eins ins Gesetz aufgenommen wurde."

Künftig müssen große Internet-Konzerne wie Facebook oder Twitter strafbare Hass-Posts nicht mehr nur löschen, sondern sie beim Bundeskriminalamt melden. Diese Meldepflicht soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten. "Es ist nicht akzeptabel, dass Gewinne privatisiert, aber Probleme für Demokratie und Rechtsstaat sozialisiert werden. Die sozialen Medien müssen ihrer Verantwortung stärker gerecht werden", so Eisenreich abschließend.

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