Amtsgericht Neu-Ulm
22.04.2021

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayerns Justizminister Eisenreich und Kultusminister Piazolo starten Aufklärungskampagne "Mach dein Handy nicht zur Waffe" mit Top-Influencer Falco Punch / Eisenreich: "Wir wollen Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen" / Piazolo: "Bewusstsein für Gefahren entwickeln"

Gewaltvideos, Hakenkreuze und Kinderpornografie: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist – unabhängig vom Tatort Schule – im Bereich Kinderpornografie bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1373 im Jahr 2018 auf 4139 im Jahr 2019 und auf 7643 im Jahr 2020 gestiegen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Kinder und Jugendliche sind viel in Schülerchats und sozialen Netzwerken unterwegs. Die Pandemie hat das verstärkt. Ein Problem: Unsere Staatsanwaltschaften werden immer häufiger mit strafbaren Inhalten auf Handys konfrontiert. Schüler sind sich oft nicht bewusst, wie schnell sie eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen können und unterschätzen die Folgen. Deshalb wollen wir die Schülerinnen und Schüler für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. Wir wollen Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen." Mit Falco Punch konnte ein Top-Influencer für die Kampagne gewonnen werden. Eisenreich: "Er holt die Jugendlichen genau da ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz."

Kultusminister Piazolo betont: "Jugendliche sind im Netz immer wieder mit Inhalten konfrontiert, die beleidigend oder verstörend sein können. Oft werden solche Inhalte über das Smartphone verbreitet – das kann in vielen Fällen sogar strafbar sein. Mir ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein dafür entwickeln. Nur so können sie sich und andere schützen. Mit Falco Punch haben wir einen Top-Influencer für unsere Kampagne gewonnen. So sorgen wir dafür, dass das Handy nicht zur Waffe wird."

Das bayerische Staatsministerium der Justiz hat Anfang vergangenen Jahres gemeinsam mit dem Kultusministerium und fünf bayerischen Lehrerverbänden eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Das Ziel: Aufklärung über die strafrechtlichen Folgen, Sensibilisierung und Prävention durch Medienbildung. Den Startschuss für die gemeinsame Kampagne des Justiz- und Kultusministeriums geben Staatsminister Eisenreich und Piazolo heute (22. April) bei einem Online-Event mit dem Top-Influencer Falco Punch, dem ehemaligen Landesschülersprecher Joshua Grasmüller und zwei Schülerinnen des Lise-Meitner-Gymnasiums Unterhaching.
 

  • Die Kampagne heißt "Mach dein Handy nicht zur Waffe". 
  • Im Mittelpunkt steht ein etwa zweiminütiges Video, das zusammen mit einem der erfolgreichsten deutschen Influencer entwickelt wurde: Falco Punch (25, fast zehn Millionen Follower bei TikTok) zeigt den Schülerinnen und Schülern anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen und welche gravierenden Folgen das haben kann. Dafür verwandelt er sein Handy mit seiner kreativen Schnitttechnik in gefährliche Gegenstände.
  • Flankiert wird das Video mit einer eigenen Website. Eisenreich: "Mit der Landingpage informieren wir Kinder und Jugendliche darüber, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen kann. Die Website inklusive Video ist ab sofort unter der URL "www.machdeinhandynichtzurwaffe.de" abrufbar.
  • Daneben finden Schülerinnen und Schüler, die bei der Präsentation nicht zugeschaltet waren, auf Plakaten an ihren Schulen einen QR-Code auf die Website. Bayerische Schulen, aber auch Jugendhilfeeinrichtungen unterstützen die Kampagne, um möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
     

Hintergrund:
Die Präventionskampagne

  • Zentral ist das Signal an die Schulfamilie und besonders die jungen Menschen, dass die Grenzen zur Strafbarkeit auch in der digitalen Welt der Smartphones nicht überschritten werden dürfen. Daraus entstand die Informationskampagne "Mach Dein Handy nicht zur Waffe".
  • Die Veranstaltung und das Video werden mit einer Homepage ("www.machdeinhandynichtzurwaffe.de") und einer Plakatkampagne flankiert.

Was ist strafbar?
Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor.

Beispielsweise ist es strafbar,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden.
  • kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden.
  • freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen.
  • beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten.
     

Zahlen:
Nach der bayerischen Strafverfolgungsstatistik hat sich allein die Anzahl der wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte verurteilten Jugendlichen (im Alter von 14 bis 17 Jahren) 2019 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2019: 39; 2018: 18).
 

Pressefotos - "Mach dein Handy nicht zur Waffe" 

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/fotos/2021/#jump_0_11

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?