Amtsgericht Neu-Ulm
17.11.2022

Kooperationsverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten / Podiumsdiskussion mit Spitzenrepräsentanten des europäischen Gerichtsverbundes in Brüssel / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wir müssen Lösungen entwickeln, die den Zusammenhalt in Europa stärken"

Die Zukunft des Europäischen Verfassungsgerichtsverbundes: Über das Verhältnis zwischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten diskutieren heute (17. November) auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich Spitzenrepräsentanten des europäischen Gerichtsverbundes in der Bayerischen Vertretung in Brüssel.

Auf dem Podium debattieren Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Juliane Kokott, Generalanwältin am EuGH, Prof. Dr. Peter M. Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Univ. Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter, Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, und Prof. Dr. Dres. h.c. Angelika Nußberger, ehemalige Vizepräsidentin des EGMR. Moderiert wird die Veranstaltung durch den bayerischen Justizminister.

Das Zusammenspiel im Europäischen Verfassungsgerichtsverbund ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank erneut in den Fokus gerückt. Die Karlsruher Richter stellten in ihrem Urteil erstmals fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von den an sie übertragenen Kompetenzen gedeckt waren ("ultra vires"). Eisenreich: "Als Reaktion leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, das im Dezember vergangenen Jahres wieder eingestellt wurde. Dieses Verfahren war nicht der richtige Weg, um den Konflikt zwischen nationalem Verfassungsrecht und EU-Recht zu lösen. Der EuGH wird zum 'Richter in eigener Sache', wenn er darüber entscheidet, ob seine ursprüngliche Entscheidung von den Kompetenzen gedeckt ist. Die Lösung liegt für mich im Konsens. Wir müssen Lösungen entwickeln, die nicht auf Konfrontation abzielen, sondern die Kooperation in Europa stärken."

Welche Möglichkeiten kommen zur Lösung solcher Kompetenzkonflikte in Betracht? Ist es mit einem verstärkten Dialog zwischen den Gerichten getan? Ist die Errichtung eines Kompetenzgerichtshofs sinnvoll? Wie könnte dieser konkret aussehen? Besteht darüber hinaus Reformbedarf? Welche Rolle spielt der EGMR in dem Gerichtsverbund? Über diese Fragen diskutieren der bayerische Justizminister und seine hochkarätigen Gäste.

Minister Eisenreich: "Der Umgang mit solchen Kompetenzkonflikten ist entscheidend für die Zukunft Europas. Deshalb müssen sie gemeinsam im Europäischen Verfassungsgerichtsverbund gelöst werden."

Hintergrund:

Zur Kritik des Bayerischen Justizministers an dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2021/90.php und https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2021/199.php.

 

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?