Amtsgericht Neu-Ulm
15.12.2022

Bayern steht auf der Seite der Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern / Antrag zur zeitlich befristeten Speicherung von IP-Adressen morgen im Bundesrat / Justizminister Eisenreich: "Der Schutz der Kinder ist ein zentrales Anliegen der bayerischen Staatsregierung."

Die Speicherung von IP-Adressen ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern. Bayern setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Ermittlerinnen und Ermittler dieses digitale Ermittlungswerkzeug schnellstmöglich wieder nutzen können. Morgen (16. Dezember) berät der Bundesrat über einen entsprechenden Antrag aus Bayern. Justizminister Georg Eisenreich: "Der Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Verkehrsdatenspeicherung kann Taten aufklären und gegebenenfalls sogar noch laufenden Missbrauch stoppen. Es ist völlig unverständlich, dass Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA zum Teil nicht weiterverfolgt werden können, weil in Deutschland keine IP-Adressen gespeichert sind."

Bayern fordert die Bundesregierung daher auf, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine rasche Wiederbelebung der zeitlich befristeten verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen vorzulegen. Zugleich soll sie auch auf europäischer Ebene auf einheitliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung hinwirken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung, insbesondere von IP-Adressen, zugelassen. Die Innenministerkonferenz sprach sich in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig dafür aus, diese Spielräume so effektiv wie möglich auszuschöpfen – mit Unterstützung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Trotz wiederholter Appelle aus Politik und Praxis plant der Bundesjustizminister weiter, die faktisch seit Jahren ausgesetzte Verkehrsdatenspeicherung ganz abzuschaffen und durch das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" zu ersetzen. Verkehrsdaten sollen nach diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Anordnung gespeichert werden. Wenn die Behörden Kenntnis von den Straftaten erlangen, sind die derzeit regelmäßig nur für sieben Tage gespeicherten Daten jedoch oft bereits gelöscht. Eisenreich: "Wo nichts an Daten gespeichert ist, lässt sich auch nichts einfrieren. Quick Freeze als echte Alternative darzustellen, ist entweder Unkenntnis oder bewusste Augenwischerei. Das Verfahren ist auch in anderen europäischen Ländern kein Erfolgsmodell. Ich empfehle dem Bundesjustizminister dringend einen Besuch bei unseren Ermittlerinnen und Ermittlern und einen Blick in die Praxis."

Der Minister: "Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler zeitlich befristeten Zugriff auf die IP-Adressen. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste oder sogar die einzige Spur. Deshalb appelliere ich an den Bundesrat, unserem Vorschlag zu folgen."

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