Amtsgericht Neu-Ulm
18.12.2023

Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich: "Die Amtsgerichte Landsberg a. Lech und Nördlingen führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivil- und Familiensachen ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran."

Die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten in Familiensachen und Zivilsachen ist abgeschlossen. Alle bayerischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit setzen die E-Akte in Zivil- und Familiensachen ein.

Bis heute wurden über 350.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: "Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen."

Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung wurde zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen durchgeführt: Am 11. Dezember 2023 haben die Amtsgerichte Landsberg a. Lech und Nördlingen auf die elektronische Akte in Zivilsachen umgestellt, heute (18. Dezember) erfolgte dort auch die Umstellung in Familiensachen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die Amtsgerichte Landsberg a. Lech und Nördlingen führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivil- und Familiensachen ein. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten."

Vor dem 11. Dezember 2023 arbeiteten bereits 73 der 75 bayerischen Amtsgerichte mit der E-Akte. Mit den Amtsgerichten Landsberg a. Lech und Nördlingen haben jetzt alle Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb eingeführt. Daneben konnte auch die Umstellung aller Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen abgeschlossen werden, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann. Außerdem hat bei den Amtsgerichten die Regeleinführung in Grundbuch-, Betreuungs- und Immobiliarvollstreckungssachen begonnen.

Zudem wird die elektronische Akte derzeit an weiteren Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen.

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022 wurden über 11 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: "Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin."

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich: "Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände." Beim dritten Digitalgipfel von Bund und Ländern, der im Vorfeld der Justizministerkonferenz im Herbst 2023 stattfand, haben Bund und Länder auf bayerische Initiative die Einsetzung einer von Bund und Ländern gemeinsam besetzten Reformkommission beschlossen. Diese soll Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten. Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: "Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert."

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Alexander Kessler, dem Direktor des Amtsgerichts Landsberg a. Lech, und Dieter Hubel, dem Direktor des Amtsgerichts Nördlingen: "Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Landsberg a. Lech und Nördlingen darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken."

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