
Digitales Speichern der Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister / Bund setzt langjährige Forderung aus dem Freistaat um / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Es ist wichtig, die Vorteile der Digitalisierung auch für die private Vorsorge zu nutzen."
Erfolgreicher bayerischer Einsatz für die Digitalisierung der privaten Vorsorge: Patienten können in Zukunft beglaubigte Abschriften ihrer Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer erfassen lassen – sofern das ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen."
Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 auf Initiative Bayerns und Nordrhein-Westfalens dafür ausgesprochen, die Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen) im Zentralen Vorsorgeregister digital inhaltlich zugänglich zu machen. Bislang lässt sich dem Zentralen Vorsorgeregister nur entnehmen, ob ein Vorsorgedokument existiert und wo es sich befindet. Jetzt ist die Bundesjustizministerin gemeinsam mit der Bundesnotarkammer der langjährigen Forderung Bayerns nachgekommen, das Abrufen der Vorsorgedokumente zu ermöglichen. Im jüngst veröffentlichten Gesetzentwurf zur Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe ist vorgesehen, dass ab 1. Oktober 2026 in das Zentrale Vorsorgeregister beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden können. Damit werden Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen u. a. für Ärztinnen und Ärzte digital abrufbar. Dadurch erlangen Ärztinnen und Ärzte mehr Rechtssicherheit bei der Behandlung und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten wird gestärkt.
Minister Eisenreich: "Unser Motto in Bayern ist: Die Justiz ist für den Menschen da. Deshalb ist es wichtig, die Vorteile der Digitalisierung auch für die private Vorsorge zu nutzen. Von dem neuen Verfahren profitieren alle Beteiligten. Die behandelnden Ärzte und Ärztinnen erfahren schneller von den Wünschen ihrer Patienten. Die Gerichte können einsehen, wen der Betroffene als Betreuer ausgewählt hat. Ich freue mich sehr, dass das Bundesjustizministerium nun eine langjährige Forderung von uns umsetzt."
Hinweis:
Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind kostenlos abrufbar unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren/.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?