
25 Jahre Teen Court / Ein bayerisches Erfolgsmodell feiert Jubiläum / Amtschef Dr. Winfried Brechmann gratuliert bei der Feierstunde in Aschaffenburg
Bayerns jüngstes Gericht wird 25: In Aschaffenburg entstand im November 2000 Deutschlands erster Teen Court – ein Projekt, das bayernweit Schule gemacht hat. Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann, gratulierte in Unterfranken zum Jubiläum. Dr. Brechmann: "Aschaffenburg ist der Ausgangspunkt für eine bayerische Erfolgsgeschichte. Inzwischen haben Generationen von Schülerrichterinnen und Schülerrichtern tausende Fälle an 14 Standorten im Freistaat verhandelt."
Das Modell ist an die US-amerikanischen Teen Courts angelehnt. Die beteiligten Richterinnen und Richter gehen noch zur Schule und sind so alt wie die Beschuldigten (14 bis maximal 20 Jahre). Verhandelt werden echte Fälle wie Smartphone-Diebstähle oder das Frisieren von Mofas. In den Teen Courts findet dann ein Dialog auf Augenhöhe statt, die Sanktionen werden gemeinsam erarbeitet.
Nach Aschaffenburg wurden die Schülergerichte auch in Ingolstadt (2003), Ansbach (2003), Memmingen (2005), Augsburg (2008), Landshut (2010), Dillingen (2013), Passau (2017), Regensburg (2019), Deggendorf (2020), München (2020), Bamberg (2023), Coburg (2023) und Würzburg (2024) eingerichtet. Im Januar 2026 folgt Bayreuth. Die Projekte werden von den jeweiligen Staatsanwaltschaften durchgeführt, aber immer in Kooperationen mit sozialen Einrichtungen vor Ort. Dr. Brechmann: "Unser Ziel ist es, dass Jugendliche nicht noch einmal straffällig werden. Hierzu tragen die Teen Courts bei. Dem Justizminister Georg Eisenreich ist persönlich sehr viel daran gelegen, dieses wichtige Projekt weiter auszubauen. Mein herzlicher Dank gilt den vielen Mitwirkenden, die die Schülergerichte in Bayern möglich machen. Allen Schülerrichterinnen und Schülerrichtern wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit und – noch wichtiger – stets ausgewogene Entscheidungen."
Hintergrund: Wie funktioniert das Schülergericht?
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Die Staatsanwaltschaften können geeignete Jugendsachen an die Schülergerichte weitergeben (schwere Straftaten sind ausgenommen).
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Bei den Straftaten handelt es sich meist um typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Verhandelt wird nicht im Gerichtssaal, sondern am runden Tisch. Dort stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichterinnen und -richtern in Begleitung von Sozialpädagogen. Die Tat wird in einem intensiven Gespräch gemeinsam aufgearbeitet – vor allem Hintergründe, Motive und Folgen werden beleuchtet.
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Statt eines Urteils vereinbaren die jungen Richterinnen und Richter mit dem Täter eine erzieherische Maßnahme, z. B. Arbeitsleistung, Handy-Entzug, Aufsatz oder Referat. Die Schülerrichter wachen über das Einhalten der Maßnahmen. Danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein. Sie kann aber auch Anklage erheben, insbesondere wenn die Auflagen nicht erfüllt worden sind.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?