Amtsgericht Neu-Ulm
13.10.2025

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter / Justizminister Eisenreich präsentiert neu aufgelegte Broschüre / Eisenreich: "Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge für den Ernstfall zu treffen."

Rechtliche Vorsorge für den Fall der Fälle ist ein persönliches Anliegen des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich. Heute (13. Oktober) stellte Eisenreich die neu aufgelegte Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Verlags C.H.BECK und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Münchner Justizpalast vor. Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung des Verlags C.H.BECK, eröffnete die Veranstaltung. Minister Eisenreich: "Ob nach einem Unfall, im Fall einer schweren Krankheit oder infolge von Demenz: Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Ernstfall zu treffen. Mit unserer neu aufgelegten Broschüre erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg."

Viele vertrauen darauf, dass sich ihre Angehörigen im Notfall schon kümmern werden und auch für sie handeln und entscheiden dürfen. Eisenreich: "Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht für Angehörige. Selbst die Ehefrau darf ihren Mann im Notfall nicht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten und in gesundheitsrechtlichen Fragen nur sechs Monate. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, frühzeitig vorzusorgen."

Die Möglichkeiten sind vielfältig:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren im Ernstfall vermieden werden.

  • Mit einer Betreuungsverfügung können zur Person und dem Handeln eines möglichen Betreuers Vorgaben gemacht werden.

  • Mit einer Patientenverfügung kann selbstbestimmt über Art und Umfang ärztlicher Behandlung, insbesondere am Lebensende mitentschieden werden.

Alle drei Instrumente werden in der neu aufgelegten Broschüre verständlich und übersichtlich dargestellt. Zudem enthält die Broschüre rechtssichere Musterformulare, mit denen jeder seine Vorsorgedokumente selbst erstellen kann. "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" kann im Buchhandel erworben werden und ist kostenfrei abrufbar unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren/.

Medizinethikerin Prof. Dr. Alena Buyx von der TU München, zugleich ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hielt bei der Präsentation einen Fachvortrag zum Thema "Leben und Sterben – ethische Aspekte der Vorsorge". In ihrem aktuellen Buch stellt sie eindrücklich dar, dass sich die meisten bei dem Gedanken an das eigene Sterben vorstellen, einfach im eigenen Bett einzuschlafen und nicht mehr aufzuwachen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2024 sterben aber mehr als 70 Prozent der Menschen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Tendenz steigend. Minister Eisenreich: "Zu oft entspricht das Sterben nicht den Wünschen der Menschen. Wunsch und Wille der Betroffenen müssen aber immer im Mittelpunkt stehen. Deshalb setze ich mich weiter für eine breite Information zum Thema Vorsorge ein."

Eisenreich engagiert sich auch rechtspolitisch für Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 auf Initiative Bayerns und Nordrhein-Westfalens dafür ausgesprochen, die Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen) im Zentralen Vorsorgeregister digital inhaltlich zugänglich zu machen. Bislang lässt sich dem Zentralen Vorsorgeregister nur entnehmen, ob ein Vorsorgedokument existiert und wo es sich befindet. Der langjährigen Forderung Bayerns, eine Abrufbarkeit der Vorsorgedokumente zu ermöglichen, ist die Bundesjustizministerin nunmehr zusammen mit der Bundesnotarkammer nachgekommen. Im jüngst veröffentlichten Gesetzentwurf zur Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe ist vorgesehen, dass ab 1. Oktober 2026 in das Zentrale Vorsorgeregister beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden können. Damit werden Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen u.a. für Ärztinnen und Ärzte digital abrufbar. Hierdurch erlangen Ärztinnen und Ärzte mehr Rechtssicherheit bei der Behandlung und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten wird gestärkt.

Fotos der Veranstaltung werden zeitnah unter Medienportal - Bayerisches Staatsministerium der Justiz verfügbar sein.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?