Amtsgericht Neu-Ulm
15.10.2025

Vorsicht vor Identitätsmissbrauch / Immer mehr Täter erschleichen sich Identitäten im Internet, um sich zu bereichern oder den Ruf ihres Opfers zu schädigen / Bayerns Justizminister Eisenreich informiert gemeinsam mit einer Betroffenen und einem Staatsanwalt und bringt dazu einen Antrag bei der 96. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister am 7. November in Leipzig ein

Ein Rechtsanwalt vertreibt angeblich kostengünstig Getränkebestände aus einem Insolvenzverfahren eines gastronomischen Betriebs. Eine bekannte Moderatorin bittet scheinbar ihre Fans, Nacktfotos an ihre Privatadresse zu senden. Ein vermeintlicher Schauspieler umschmeichelt eine alte Dame, um sie finanziell auszunehmen. In allen Fällen haben Betrüger die Identität von real existierenden Personen erschlichen, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen oder das Ansehen ihrer Opfer zu schädigen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert einen besseren Schutz vor Identitätsmissbrauch im Strafrecht. Minister Eisenreich: "Daten und Informationen über Personen sind im Zeitalter der sozialen Medien häufig frei im Internet zugänglich. Damit wächst die Gefahr, Opfer von Identitätsdiebstahl und in der Folge von Identitätsmissbrauch zu werden. Angriffe auf die Identität können den Ruf einer Person ruinieren oder zu enormen finanziellen Schäden führen. Im Gesetz fehlt ein zielgenauer und effektiver Schutz vor den Folgen des Identitätsmissbrauchs. Das Strafrecht muss auch bei Identitätsmissbrauch auf der Höhe der Zeit sein."

Der Schweinfurter Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts Markus Küstner kennt Anzeigen wegen Identitätsdiebstahls und Identitätsmissbrauchs und berichtet von den Herausforderungen bei den Ermittlungen. Das Verschaffen fremder Identitätsdaten, der Identitätsdiebstahl, kann nach deutschem Recht strafrechtlich geahndet werden, beispielsweise als Verstoß gegen das Datenschutzrecht, als Datenhehlerei oder als Ausspähen und Abfangen von Daten. Für den daraus folgenden Missbrauch der Identität gibt es hingegen – anders als in anderen Rechtsordnungen – keine spezielle Vorschrift. Eisenreich: "Das Strafgesetzbuch bietet keinen ausreichenden Schutz vor Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch Missbrauch einer fremden Identität und den daraus folgenden Schäden. Dieses Unrecht wird aktuell nur lückenhaft erfasst. Die Schweiz beispielsweise hat den Identitätsmissbrauch im September 2023 als neuen Straftatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe eingeführt. Binnen eines Jahres wurden dort nach Medienberichten bereits über tausend Fälle angezeigt."

Bayern bringt dazu einen Antrag zum strafrechtlichen Schutz vor Identitätsmissbrauch bei der 96. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister am 7. November in Leipzig ein.

Staatsminister Eisenreich fordert auch in Deutschland die Einführung eines neuen Straftatbestandes zum Schutz vor Identitätsmissbrauch. Minister Eisenreich: "Große Teile des Privat- und Geschäftslebens finden zunehmend im Internet und in den sozialen Netzwerken statt. Die Täter bekommen immer häufiger Gelegenheit, persönliche Daten abzufischen. Deshalb müssen die Opfer besser geschützt werden. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert."

Hinweis:

Minister Eisenreich rät Betroffenen: "Schauen Sie im Internet genau hin, wer Sie anschreibt, vor allem wenn es um finanzielle Transaktionen geht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wechseln Sie nicht von geschäftlichen Kanälen zu privaten Chatanbietern. Versenden Sie digital keine Identitätsnachweise. Um es mit den Sicherheitshinweisen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu sagen: Erzählen Sie online nichts über sich, das Sie nicht auch Fremden in der U-Bahn erzählen würden. Und wichtig ist: Zeigen Sie die Täter an."

Betroffene können zudem staatliche Hilfsangebote nutzen: Privatpersonen, die von Identitätsmissbrauch betroffen sind, können sich an die beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichtete Hotline für IT-Notfälle (089/1212-4400) wenden (weitere Informationen hier) oder die Möglichkeiten der Online-Anzeige oder das Kontaktformular der bayerischen Polizei nutzen. Außerdem helfen ihnen die geschulten Beamten der örtlichen Polizeiinspektionen. Auch im Rahmen des Programms "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" gibt es ein spezielles Informationsangebot zum Themenfeld Identitätsmissbrauch (weitere Informationen hier).

Hintergrund:

Bayern schlägt bei der Justizministerkonferenz in Leipzig die Einführung eines neuen Straftatbestandes zum Schutz vor Identitätsmissbrauch vor. Danach macht sich strafbar, wer unter der Vortäuschung der Urheberschaft einer anderen Person Inhalte veröffentlicht oder zugänglich macht, die geeignet sind, diese Person herabzuwürdigen oder in ihrem sozialen Geltungsanspruch oder ihrer Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

Fotos der Veranstaltung werden zeitnah unter Medienportal - Bayerisches Staatsministerium der Justiz verfügbar sein.

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