Amtsgericht Neu-Ulm
07.11.2025

Justizgipfel in Leipzig: Beschleunigung von Abschiebeverfahren, Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch und Kampf gegen Vergewaltiger-Netzwerke beschlossen

Unter dem Vorsitz der sächsischen Justizministerin Prof. Constanze Geiert haben die Länderjustizminister aktuelle Themen und Herausforderungen für die Justiz sowie den Rechtsstaat auf der Herbsttagung der 96. Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister (JuMiKo) in Leipzig diskutiert.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Die Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister hat auf ihrer Herbsttagung in Leipzig umfassende Beschlüsse gefasst, um den Rechtsstaat in Deutschland für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken sowie die Justiz zukunftsfest aufzustellen. Anlässlich des 75. Jahrestags der Europäischen Menschenrechtskonvention betonten die Justizressorts der Länder und des Bunds zudem die Bedeutung der Konvention als Grundpfeiler unseres gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens."

Die Konferenz konnte sich darüber hinaus erfolgreich u. a. auf folgende Beschlüsse einigen:

Konzentration nach Abschiebezielstaaten / Verfassungstreue für ehrenamtliche Richter

Die Länderkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister spricht sich für eine Änderung des Asylgesetzes aus. Diese Änderung auf Vorschlag Sachsens und Baden-Württembergs soll ermöglichen, dass Gerichtsverfahren zukünftig nicht mehr nur nach Herkunftsstaaten bei einigen Gerichten zusammengefasst werden können, sondern nach den sog. Dublin-Zielstaaten. Dabei handelt es sich um Personen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist und die daher aus Deutschland in den zuständigen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden soll. Dadurch können Beschleunigungs- und Synergieeffekte geschaffen werden, die die gerichtlichen Verfahren im Bereich Asyl- und Ausländerrecht weiter beschleunigt. Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Eine dahingehende Reform des Asylgesetzes schafft wichtige Synergieeffekte und trägt dazu bei, Asylverfahren schneller und effizienter zu bearbeiten. So können wir die Verwaltungsgerichte weiter entlasten und die Verfahrensdauer im Asyl- und Ausländerrecht deutlich verkürzen."

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben zudem beschlossen, dass die fehlende Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, ausdrücklich als zwingendes Berufungshindernis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in § 44a Absatz 1 DRiG aufgenommen wird. Damit soll zukünftig klargestellt werden, dass das Vorliegen dieses Berufungshindernisses in späteren Verfahren keinen absoluten Revisionsgrund darstellt. Insbesondere während der zurückliegenden Schöffenwahlen sind in Sachsen vermehrt Aufrufe zur Bewerbung um das Schöffenamt verschiedener Parteien und Gruppierungen bekannt geworden, die dem extremistischen Spektrum zuzuordnen waren. Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Es ist wichtig, dass wir die Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richter ausdrücklich im Gesetz verankern. Damit schützen wir unsere Gerichte und verhindern gleichzeitig das Risiko von Prozessrisiken."

Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch / Strafrechtlicher Schutz vor hybriden Bedrohungen

Der Schutz der Menschen vor den Gefahren im digitalen Zeitalter ist ein zentrales Anliegen der Justiz. Kriminelle schlüpfen im Internet in die Identität einer anderen Person, um dann Dritte finanziell auszunehmen oder den Ruf ihrer Opfer zu ruinieren. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Daten und Informationen über Personen sind im Zeitalter der sozialen Medien häufig frei im Internet zugänglich. Damit wächst die Gefahr, Opfer von Identitätsmissbrauch zu werden. Der Diebstahl der Identität kann geahndet werden, beispielsweise als Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder in Form der Datenhehlerei. Was fehlt, ist ein zielgenauer Schutz vor den teils gravierenden Folgen des Missbrauchs einer Identität." Die Justizministerkonferenz fordert auf Initiative Bayerns unterstützt von Berlin, Saarland und Thüringen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Strafrecht zu prüfen und ggf. einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Drohnenflüge über Flughäfen, Fake News wie auf nachgeahmten Internet-Seiten renommierter Nachrichtenportale: Sogenannte hybride Angriffe auf Deutschland, also verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten, nehmen zu. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Spionage, Sabotage und Desinformation haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie entwickelt und werden gezielt eingesetzt, um Konflikte und Unsicherheit in Europa zu schüren. Viele Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Das Strafgesetzbuch muss daher dringend auf Reformbedarf überprüft werden." Die Justizministerkonferenz fordert auf gemeinsame Initiative von Bayern, Niedersachsen, Berlin und Thüringen die Prüfung konkreter Maßnahmen wie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.

Kampf gegen Vergewaltiger-Netzwerke

"Es ist schier unerträglich, dass der Besitz – und unter bestimmten Vorausset-zungen – auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in Deutschland bislang straflos ist. Durch die rasante Verbreitung dieser Videos in Vergewaltiger-netzwerken werden Frauen, die von ihren Partnern betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurden, ständig weiter reviktimisiert und zum Teil auch retraumatisiert“, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bei der gemeinsamen Pressekonferenz im Rahmen der JuMiKo. Der von Niedersachsen eingebrachte Beschlussvorschlag zeigt die Strafbarkeitslücken, die nach aktueller Rechtslage bei dieser Thematik noch bestehen, deutlich auf. Das Bundesjustizministerium muss diese Lücken nun schnellstmöglich prüfen und schließen. "Dass Männer Frauen betäuben und vergewaltigen, ist an sich schon verabscheuungswürdig – dass es dann aber noch einen Markt für Videoaufnahmen dieser Vergewaltigungen gibt, ist unbegreiflich. Diese Videos werden teilweise millionenfach im Netz heruntergeladen. Das muss ein Ende haben. Und zwar schnellstmöglich", so Dr. Kathrin Wahlmann weiter. Das einstimmige Abstimmungsergebnis zeigt, dass den Justizministerinnen und Justizministern der Länder der Schutz der Opfer wichtig ist und die konsequente Strafverfolgung der Täter ernst genommen wird.

Die Beschlüsse der Konferenz sind online abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse

Im Anhang lizenzfreie Fotos zur weiteren Verwendung.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?