Amtsgericht Neu-Ulm
05.12.2025

Effektive Rückführung von ausreisepflichtigen Migranten / Bundestag beschließt Abschaffung der Pflichtanwälte in Abschiebungshaftverfahren / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße es, dass die Bundesregierung unseren bayerischen Vorschlag aufgreift."

Der Bundestag hat heute (5. Dezember) beschlossen, die im Februar 2024 von der Ampelregierung eingeführte Verpflichtung, Anwälte in jedem Abschiebungshaftverfahren zu bestellen, wieder abzuschaffen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Pflichtbeistand ist von der Ampelregierung gegen großen Widerstand, auch aus Bayern, eingeführt worden. Mit der Neuregelung des Aufenthaltsgesetz wollte sie Rückführungen erleichtern. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Die Bestellung von Pflichtanwälten verlängert diese Verfahren und führt zu einer höheren Belastung der Gerichte. Abschiebungshaftverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Deswegen ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart worden, dass das wieder abgeschafft wird. Ich begrüße daher, dass der Bundestag unseren bayerischen Vorschlag aufgreift."

Bayern hatte dazu im November 2024 in Berlin erfolgreich eine Initiative bei der Justizministerkonferenz eingebracht. Anlass waren Berichte aus der Praxis. Für die Gerichte hat sich § 62d Aufenthaltsgesetz als große Herausforderung erwiesen, insbesondere wenn kurzfristig ein Rechtsanwalt bestellt werden musste. Der Minister: "Die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungshaftanhörungen wurden dadurch arbeits- und zeitintensiver. Rückführungen wurden so erschwert. Die neue Bundesregierung will das wieder ändern. Das ist gut."

Die Rechte der Betroffenen sind für Justizminister Eisenreich ausreichend geschützt: "Die Änderung gilt erst seit rund einem Jahr. Davor waren die Verfahren auch verfassungsgemäß über Jahre und Jahrzehnte. Durch die Vorschriften zur Bestellung eines Verfahrenspflegers und der Beiordnung eines Rechtsanwalts werden die Rechte der Betroffenen bereits ausreichend gewahrt."

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. Dezember abschließend über den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsländer durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beraten.

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