Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2025

Justizminister Eisenreich bekräftigt Forderung nach erneutem Verbot der sogenannten Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen: "Wir wollen im Gesetz verankern: Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet. Ich freue mich, dass der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung das genauso sieht."

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert laut den Zeitungen der Funke Mediengruppe eine generelle Strafbarkeit für Sympathiewerbung. Bayern hatte sich seit der Entkriminalisierung der sogenannten "Sympathiewerbung" im Jahr 2002 auf Bundesebene wiederholt dafür eingesetzt, die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen, u. a. durch Anträge im Bundesrat und Schreiben an den Bundesjustizminister.

Zuletzt hat Bayern im November 2023 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem der Bund aufgefordert wurde, die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Nach dem menschenverachtenden Terror-Angriff der Hamas auf Israel kam es seit dem 7. Oktober 2023 in zahlreichen deutschen Städten zu Versammlungen, bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde. Das geltende Strafrecht wird dem besonderen Unrecht dieser Handlungen zum Teil nicht gerecht. Wer den Terror der Hamas oder anderer terroristischer Organisationen bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise und bereitet den Nährboden für Gewalt. Deshalb will der Freistaat klar im Gesetz verankern: Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet. Ich freue mich, dass der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung das genauso sieht."

Bayern fordert konkret eine Reform der Strafvorschrift "Bildung terroristischer Vereinigungen" in § 129a Strafgesetzbuch (StGB). Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Erst die rot-grüne Bundesregierung hat die bisherige Tatvariante gegen den Widerstand Bayerns ausdrücklich auf das gezielte "Werben um Mitglieder und Unterstützer" beschränkt. Seit dieser Änderung kann Propaganda zugunsten terroristischer Vereinigungen nicht mehr ausreichend strafrechtlich erfasst werden. Minister Eisenreich: "Das muss wieder rückgängig gemacht werden. Wenn der Rechtsstaat jetzt nicht klare Grenzen setzt, wird das der Anfang von noch viel größeren Problemen in unserem Land sein." Der Einsatz für die Strafbarkeit der Sympathiewerbung ist ein Baustein im Maßnahmenbündel der bayerischen Justiz gegen Antisemitismus und Extremismus.

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